Fensterbilder, Swibbögen, Holzfiguren, Tontopffiguren - Handwerk oder Handel?

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Hallo Zusammen. Meine Frau überlegt sich zur Zeit, ob sie ihr Hobby zum Nebengewerbe machen soll. Sie macht seit geraumer Zeit Holzarbeiten und andere Bastelarbeiten (Fensterbilder, Swibbögen, Holzfiguren, Tontopffiguren, usw.) und verschenkte diese innerhalb der Familie und an Freunde und Bekannte. Sie wurde nun vermehrt darauf angesprochen, dass sie die in Handarbeit gefertigten Produkte doch im Internet und auf Weihnachtsvermärkten verkaufen soll und überlegt sich nun, ein Nebengewerbe anzumelden. Allerdings würde mich zuvor interessieren, ob es ein Gewerbe im Handwerk oder in Handel ist, da sie ja sowohl handwerklich wie auch kaufmännisch tätig werden würde.

Zudem würde mich noch interessieren, ob es ein Problem darstellt, wenn die Produkte (Swibbögen) mit elektrischen Lichterketten betrieben werden.

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    Das ist eine recht komplizierte Angelegenheit, gerade weil zuständigen Kammern ( Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer) für den Unternehmer Pflichtmitgliedschaft bedeuten. In Ihrem Fall ist das so, dass sie in einer der beiden Kammern als Mitglied gemeldet sein müssen. Ich habe in meiner Praxis auch schon erlebt, dass es einen Misch Fall gab, so dass der Unternehmer sich in beiden Kammern gleichzeitig registrieren musste. Das führte selbstverständlich auch zu einer doppelten finanziellen Belastung durch die Kammerbeiträge.

    Vorher sollte geprüft werden, ob in ihrem Fall der Anteil der Herstellung der Produkte überwiegt oder der Anteil im Verkauf der Produkte. Diese Prüfung und den Nachweis (Zeitanteil) würde ich dann einer der beiden Kammern vorliegen und dort fragen, was nun zu tun ist. Im Zweifel würde ich auch einen Rechtsanwalt konsultieren.

    Im ungünstigsten Fall ist man auch in beiden Kammern beitragspflichtig, allerdings weiß ich nicht, ob das überhaupt rechtens ist, daher auch hier wieder der Tipp mit dem Rechtsanwalt.

    Selbst wenn man bei einer Kammer verpflichtet ist, muss man ja nicht sofort Beiträge bezahlen, denn gerade Existenzgründer und Unternehmer mit geringen Einkünften sind bis zu bestimmten Beträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Beitrag befreit. Also auch hier nicht unbedingt große Wellen schlagen und schlafende Hunde wecken, denn häufig entsteht in den ersten Jahren ohnehin keine finanzielle Belastung.


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