Grüner Punkt auch bei Kleinunternehmern fällig?
(10 Antworten)Hallo,
Ich betreibe ein Gewerbe auf Basis der Kleinunternehmerregelung. Ich Stelle für den Modellbau Holzsockel zur Präsentationszwecken her. Um diese zu meinen Kunden zu Tronasportieren muss ich diese selbstverständlich Transportsicher verpacken.
Nun habe ich mir sagen lassen das ich mich deswegen beim Grünen Punkt Anmelden muss:
http://www.gruener-punkt.de/de/kunden-infoservice/duales-system-fuer-verkaufsverpackungen.html
Können Sie das bestätigen? Ich sehe das grad noch nicht so ganz - schliesslich habe ich keine "Mit Waren gefüllte Verkaufsverpackung" sondern Lediglich eine Transportsicherung. desweitern würde mich eben Interssieren ob diese Regelung auch auf mich als Unternehmer im Sinne der Kleinunternehmerregelung zutrifft.
Vieln dank im Vorraus.
mfg
Steffen Krebs
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hallo Herr Krebs,
Wir haben bereits beim Thema eBay über die neue Verpackungsordnung berichtet.
Versandhändler müssen sich ab 2009 einem Rücknahmesystem anschließen
Vollständigkeitserklärung bei Verpackung auch für ebay-Händler?
freiwillig anmelden würde ich wahrscheinlich nicht, erst wenn mich jemand dazu auffordert, da es ja doch zusätzliche Kosten sind. Es ist hier sicherlich zu prüfen, ob die Transportsicherung (für mich auch Verpackung) wirklich Verpackung im Sinne des Grünen Punktes darstellt.
Wenn die Transportsicherung oder die Verpackungen bei einer Firma erwerben, die bereits die Umlage zum grünen Punkt auf diese Verpackung erhoben hat, wüsste ich nicht, warum man diese Gebühren nochmals entrichten sollte. Der Grüne Punkt ist mit Sicherheit nur für die direkten Hersteller zutreffenden.
Rufen Sie doch einfach mal dort ein und lassen sich erklären, wann und ob sie überhaupt verpflichtet sind, dem dualen System beizutreten und die entsprechende Lizenzgebühr zu zahlen. Bitte berichte uns hier das Ergebnis, ist wirklich interessant und kommt nicht so sehr oft vor.
Ob diese Regelung auch für Kleinunternehmer zutrifft kann ich leider nicht sagen, ich denke jedoch, dass es keine Sache der Besteuerung und des Finanzamtes ist, ob jemand die Lizenz für den Grünen Punkt zahlen muss. Kleinunternehmerregelung heißt ja nur Befreiung von der Umsatzsteuer bis zu einem bestimmten Umsatz im Jahr. Was sie produzieren oder herstellen ist dabei vollkommen unerheblich. Demzufolge auch was andere Firmen von ihnen zusätzlich noch für Lizenzgebühren haben wollen. Dennoch kann es sein, dass die Lizenz für den Grünen Punkt nur bei Unternehmen erhoben wird, welche bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten. Das gilt es herauszufinden. Sofern die Zeit es zulässt, werde ich diese Woche eine kleine Recherche zu diesem Thema anstellen und einen entsprechenden Artikel dazu schreiben, kann es aber nicht versprechen.Kommentar schreiben
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Interessant war diese Seite mit FAQs hier noch zu dem Thema:
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsverordnung-faq.html
Zur Einstufung von Verpackungen im Versand- und Internethandel
„Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel einschließlich Direktvertrieb), ist als eine Verkaufsverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV, aber nicht als Serviceverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 VerpackV einzustufen.“
quelle: http://www.landbell.de/component/content/article/41/61.html
Und die Verpackungsverordung Abschnitt II §4 beschreibt auch noch einmal ganz genau Transportverpackungen.
So wie es aussieht kommt man da wohl nicht drum rum....... ausser man geht auf Risiko und nimmt ne Abmahnung in Kauf
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Anmelden und ca 48 Euro im Jahr berappen - wenigstens kann ich das als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen - was ein trost
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wie heißt es so schön? Kleinvieh macht auch Mist ^^ ... sicher ist es noch überschaubar, aber das läppert sich schnell zusammen sowas.
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(insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel einschließlich Direktvertrieb)
Hallo!
Fällt unter Direktvertieb auch gewerbliche Flohmarktverkäufe?
Danke
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gute Frage! ich würde vorscihtshalber mal bei der IHK nachfragen. Aber ich "befürchte" mal das auch die dazuzählen...
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Guten Tag,
ich bin neu hier und um nicht noch ein weiteres Thema mit selbem Inhalt zu erstellen hänge ich mich hier mal hinten an
Ich habe ein Kleinunternehmen (I-Net Shop) und habe ein sehr geringen Verpackungsverbrauch von 8,46 Euro im Jahr. Nun bekomme ich die Nachricht das in Zukunft ein Betrag von 140 Euro Mindestverbrauch berechnet wird. Mehr als das 10fache von meinen 8 Euro.(bisher waren es ja nur 40 Euro/Jahr)
Ich habe mit dem GP telefoniert, es läge daran das die Kosten der Meldepflicht ihrerseits höher wären als geplant und daher die Mindestbeiträge so drastisch angehoben worden sind. Die Großen zahlen weiter (laut Aussage der Person) "nur" ihren Verbrauch, das heisst auf die Kleinen wird nun abgewälzt was sie sich eigentlich nicht leisten können. Ich bat um Hilfe bzw. Rat, "Ich kann meinen Vertrag gern kündigen, doch das hätte zur Folge das ich meinen Laden dicht machen kann." Was für Alternativen...
meine "Aussagen" beziehen sich hier komplett auf das Gespräch mit GP (Grüner Punkt/Duales System) es sind keine Vermutungen meinerseits, daher behalte ich mir eine Fehlinformation vor...Menschen können sich immer mal irren, doch hilflos und auch etwas wütend macht mich das schon gerade etwas. Kann ich garnichts tun ausser aufzugeben? Oder mich strafbar machen? Das ist doch...hm...ja ich finde es schlicht gemein...klingt kindisch aber ich finde das eben so...
Klar man könnte sagen es sind "Nur" 14 Euro im Monat , aber das sind im Vergleich zu 8..sagen wir 9 Euro im Jahr ein echter Hammer...
Lieben etwas verzweifelter Gruß
Jafawi
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Bitte stelle deine Frage in einen neuen Thread mit passender Überschrift und richtiger Kategorie, denn das ist ein Forum und kein Brief an die Oma
bracuhst also keine Angst haben, das das Forum zu voll oder unübersichtlich wird. Ich sperre diesen Post hier, da er beantwortet ist.
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