Gründungszuschuß / Elterngeld

(1 Antwort) +1 | -0

Hallo,

ich bin z.Z. mit dem Gründungszuschuß selbständig und meine Freundin
(Harz 4 geschieden/ hat schon 2Kinder aus erster Ehe/bekommt diesbez. kein Unterhalt) erwartet aber in 11/2010 ein Kind von mir.

1. mein Gründungszuschuß läuft bis 10/2010
2. in 2009 habe ich eine Quaifizierung gemacht und war vorher 5 Monate arbeitslos (davor 25 Jahre in einem großen IT-Konzern)
3. die Einnahmen aus meiner selbständigen Tätigkeit sind z.Z. sehr gering (Kunden zahlen teilweise nicht /
aber ich habe Serienprodukte entwickelt, die eine gewisse Anlaufphase benötigen)
4. die Wohnungen sind z.Z. noch getrennt (ich zahle z.Z. 300,-/ meine Freundin 600,- Monat Miete)
5. ich habe eine Scheidung am laufen (diesbez. 362,- / Monat Kindesunterhalt zu zahlen)
6. zahle z.Z. noch meine Krankenversicherung selbst (262,-/Monat)

Frage:
1. sollte ich den Gründungszuschuß verlängern? (ab 10.2010 // 300,- Monat/6 Monate für die freiwillige Krankenversicherung...)
2. besteht ein Anspruch auf Elterngeld bei mir (auch wenn der Gründungszuschuß in geringer Form 6 Monate verlängert wird
und ich versuche per Homeoffice geringf. weiter zu arbeiten)??
3. wenn ja, kann ich die freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge mindern?
4. oder sollte ich ALG2 beantragen und meine Freundin 300,- Elterngeld?
5. und wie sieht es aus, wenn ich mit meiner Freundin zusammenziehen??

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Interessantes aus den Onlinerechner

  • Elterngeldrechner
  • Interessantes aus dem Lexikon

    • Kindergeld
    • Aus dem Magazin

      Aus dem Ratgeber