Gründungszuschuss beantragen oder besser tageweise beim Arbeitsamt abmelden?

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Hallo,

ich habe zum 31. März 2009 selbst gekündigt und befinde mich derzeit in der Sperrfrist, die allerdings in den nächsten Tagen endet. Dann beziehe ich Arbeitslosengeld I. Ich plane, mich als freie PR-Texterin und Journalistin selbstständig zu machen, und habe auch schon erste Aufträge in Aussicht.

Ich frage mich jetzt, ob es besser ist, möglichst schnell den Gründungszuschuss zu beantragen, oder ob es für mich günstiger ist, zunächst weiter ALG I zu beziehen und mich für die Tage, an denen ich arbeite, beim Arbeitsamt abzumelden. Sollte ich mich für diese Variante entscheiden, würde dies dann Auswirkungen auf die Höhe des Gründungszuschusses haben, den ich dann zu einem späteren Zeitpunkt beantrage? Ich habe hierzu Widersprüchliches gehört.

Über einen Rat in dieser Sache würde ich mich freuen.

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    hallo bern55,

    Ich plane, mich als freie PR-Texterin und Journalistin selbstständig zu machen, und habe auch schon erste Aufträge in Aussicht.


    klingt interessant.

    Ich frage mich jetzt, ob es besser ist, möglichst schnell den Gründungszuschuss zu beantragen,


    je schneller du den Antrag stellt, um so eher bist du auch wirklich und mussten um so früherer auf eigenen Beinen stehen. Ich kann als Gründungsberater nur raten, solange es geht das Arbeitslosengeld I zu nutzen, um parallel dazu die Existenzgründung gut und Ziel orientiert vorzubereiten. je schneller die Vorbereitung abgeschlossen ist, je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man was vergessen hat. Nutze einfach die Zeit, um Fragen zu beantworten, Kontakte zu knüpfen oder Aufträge an Land zu ziehen.

    Beachte aber die Frist von 90 Tagen, die zur Beantragung des Gründungszuschuss nötig sind.

    oder ob es für mich günstiger ist, zunächst weiter ALG I zu beziehen und mich für die Tage, an denen ich arbeite, beim Arbeitsamt abzumelden.


    das verstehe ich nicht richtig, und kann dazu nicht sagen, ob es gut oder schlecht ist. Entweder bist du arbeitslos oder selbstständig, du kannst dich nicht für ein oder zwei Tage so oder so anmelden.

    Sollte ich mich für diese Variante entscheiden, würde dies dann Auswirkungen auf die Höhe des Gründungszuschusses haben, den ich dann zu einem späteren Zeitpunkt beantrage?


    egal wie du dich entscheidest, der Gründungszuschuss ändert sich nicht, er setzt sich immer aus deinem bisherigen Arbeitslosengeld zuzüglich der Sozialpauschale von derzeit 300 € zusammen.


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