Gründungszuschuss 2.Phase, Antrag pflicht, ohne Einkünfte, ALG 2,

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ich bin in der Finanzbranche selbständig tätig - Baufinanzierung/Ratenkredite - die 1. Phase ist abgeschlossen, ich bekomme keinen Gründungszuschuss mehr.
Habe beim Jobcenter Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt, die bestehen darauf, daß ich die 2. Phase beantrage. Ich habe zur Zeit keine Anfragen - gleich keine Einkünfte, macht es da Sinn, die 300,- Euro für Sozialleistung zu beantragen, kann Jobcenter darauf bestehen, wovon soll ich aber leben und meine Miete zahlen ?

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    Hallo auditau,

    schwierig, man schiebt in dem Bereich gern die Kompetenzen ab, um sich die Arbeit zu erleichtern. Fakt ist, das Sie auf die 2. Phase keinen Rechtsanspruch haben. Sie kann also abgelehnt werden. Das hängt in der Regel vom Bearbeiter ab. Außerdem müssen Sie Geschäftsaktivität nachweisen knnen. Der Umfang fällt auch wieder verschieden aus, da das jeder Bearbeiter anders macht. Manche ärgern Sie, manche nicht

    Die Geschäftsaktivität kann z.B. der nachgewiesene Umsatz sein. Den haben Sie nicht, daher schwierig. Aber auch eine Werbeaktivität oder einfach nur die Aufzeichnung Ihrer Hausbesuche oder der Kundenakquiese. Künftige Aufträge wollen die auch manchmal haben. In meinen Augen alles schwierig nachzuweisen.

    wenn diese 300 EUR bewilligt werden und dass zu ihrem Leben nicht reicht, müssen sie Grundsicherung zusätzlich beantragen ( ALG 2)

    dazu könen Sie unseren ALG 2 rechner verwenden.

    Wenn die 2. Phase des Gründungszuschuss nicht gewährt wird, dann müssen Sie erst recht Harzt IV beantragen, weil sie dann ja noch weniger zum Leben haben als vorher.

    Dieser Antrag ruft aber weitere Bürokratie hervor, so dass sie künftig noch mehr nachweisen und machen müssen. das kann dann sogar soweit gehen, dass man ihnen das Gewerbe oder die Tätigkeit verbietet.
    Vorteil bei der Grundsicherung: u.U. wird ihre Krankenversicherung von denen übernommen.

    Fazit: Auf jeden Fall die 2. Phase des Gründungszuschusses beantragen dann weitersehen.


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    Ein Hinweis oder Tipp noch: Vielleicht haben die a recht und das ist in der Tat eine schlechte Geschäftsidee. Melden Sie das Gewerbe um als Nebengewerbe und versichern sich über ihre Frau (nur sofern vorhanden) kostenlos in der gesetzlichen familienversicherung.


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