Gravieren Gewerbeanmeldung
(1 Antwort)Guten Abend,
ich habe am Freitag mir einen Gewerbeschein geholt da ich Glas per Hand graviere und auch verkaufe.
Nun habe ich von der Handwerkskammer ein schreiben bekommen.
Ich habe demnach die pflicht in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksrolle mich einzutragen.
(Meisterprüfung brauche ich nicht.)
So weit ich weiß bin ich dann auch verpflichtet einen Jahresbeitrag zu zahlen.
Ist das Richtig?
Das möchte ich natürlich umgehen da ich das ganze als Hobby mache.
Wie hätte der Gewerbeschein benannt werden müssen?
Hätte die Bearbeiterin mich nicht aufklären können?
Viele Fragen und ich hoffe auch auf zahlreiche Antworten da ich sonst nicht in den schlaf kommen werde ;-)
Lieben Dank
Claudia
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Hallo Claudia,
So weit ich weiß bin ich dann auch verpflichtet einen Jahresbeitrag zu zahlen.
Ist das Richtig?
Als Existenzgründerin denke ich nein, da ist aber von Kammer zu Kammer verschieden. Einfach mal nachfragen, bei uns haben Gründer Sonderkonditionen bei den Kammerbeiträgen.Wie hätte der Gewerbeschein benannt werden müssen?
?!?Hätte die Bearbeiterin mich nicht aufklären können?
Muss nicht, hätte, wenn man vorher gefragt hätte.Das möchte ich natürlich umgehen da ich das ganze als Hobby mache.
Dabei aufpassen, das führt beim Finanzamt schnell mal zur Liebhaberei.Kommentar schreiben
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