Gewerbenmeldung
(2 Antworten)Hallo,
ich möchte eine Kleinunternehmen gründen, die als Wiederverkäufer tätig und fülle gerade die Anmeldungsformular aus für Gewerbeamt.
Beim Anmeldung beim Gebwerbeamt fragt sich:
1) Hauptniederlassung
2) Zweigniederlassung
3) unselbständige Zweig
Welche von drei muss ich ankreuzen?
Ich weiss soviel, nach Anmeldung kriege ich Brief von Finanzamt, das man ausfüllen muss und erst dies kann als "Kleinunternehmen" eintragen.
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Hallo,
wenn Sie nur von einem Standort (Wohnung oder Büro) aus arbeiten, dann 1) Hauptniederlassung.Kommentar schreiben
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