Gewerbeanmeldung rechtssicher?

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Ausgegliedert aus Kleingewerbe, Krankenkasse und Anderes

Aus einem Hobby heraus habe ich nun eine Geschäftsidee entwickelt, die bisher in Deutschland kaum bis gar nicht abgedeckt wird. Es handelt sich um eine Internet basierte Dienstleistung, die eine bisher sehr komplizierte Abwicklung in einigen Bereichen sehr vereinfacht. Das Konzept steht also, die technische Umsetzung habe ich fertig und nun kommt der Anmelde-Alptraum ...

Da bisher in DE kaum jemand sowas macht, gab beim ersten Besuch beim Gewerbeamt sehr viele fragende Gesichter und ob man nun dafür eine besondere Genehmigung braucht. Da hab ich mich mal bei größeren Gewerbeämtern erkundigt und von da kam die Info, dass man keine bes. Genehmigung bräuchte, was dann auch anscheinend das kleinere Gewerbeamt bei uns auf diese Aussagen hin anerkennt. Ist schon witzig und nicht gerade vertrauenerweckend ... . In der GewO wäre mein Gewerbe definitiv nicht aufgeführt, aber das ist ja kaum ein Internet Gewerbe.

Hierzu meine erste Frage.

Wenn mir das Gewerbeamt die Tätigkeit absegnet, kann dann nach Aufnahme des Geschäftes eine eventuell nötige Genehmigung gefordert und bei Nichterteilung der Geschäftsbetrieb stillgelegt werden?

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Antworten

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    Hallo,

    vom Prinzip her ist alles denkbar.

    Auch eine einmal erteilte Genehmigung kann, wenn sich später herausstellt, dass sie nicht hätte erteilt werden dürfen, später widerrufen werden.

    Einen dauerhaften Bestandsschutz gibt es nicht.

    Im Zweifelsfalle sich den Sachverhalt von einem im Gewerberecht kundigen Rechtsanwalt schriftlich bestätigen lassen. Dieser ist für seine Rechtsauskünfte versichert. Ob Sie von diesem allerdings eine eindeutige Aussage erhalten ist zweifelhaft.

    In Deutschland ist zwar fast alles gesetztlich geregelt, aber eben nur fast.


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