Fristen für Forderungen nach Aufgabe der Geschäftstätigkeit
(1 Antwort)Hallo.
Ich bin seit Sommer 2008 mit 10% Gesellschafterin einer GmbH, die in Auflösung ist.
Die Lage ist verzwickt - denn ich war ziemlich leichtgläubig oder sogar naiv: Im ersten Geschäftsjahr war ich ein halbes Jahr für die Gesellschaft ohne Vertrag tätig und habe Umsätze erwirtschaftet. Meine eigenen Kosten aber (Fahrzeug, Telefon/Handy- Internet, Porto, eigene KV/RV usw.) natürlich selbst getragen. Zu den Provisionen gab es nur mündliche Absprachen. Der GF (80%) wollte die Provisionen erst nach Stornofrist-Ende auszahlen, damit war ich einverstanden, denn mittlerweile war ich hauptberuflich anderweitig angestellt. Der Kontakt wurde spärlich, bis er abbrach. Nach langer Zeit konnte ich nun im Sommer endlich über Umwege (Steuerkanzlei) den GF erreichen. Er wollte mir die Ergebnisse schicken. Nach einem Monat und einer Erinnerung kam endlich der Abschluß für das 1.Geschäfts-Jahr mit einem Ergebnis von 11.500€ Verlust. Und es kam die Mitteilung, daß er zwischenzeitlich das Gewerbe abgemeldet hat (ohne mich vorher darüber in Kenntnis zu setzten! - darf er das?)
Gute 2 Monate später kam (wieder nach meiner Erinnerung) der Abschluß für das 2.Jahr - diesmal 28.000€ Jahresfehlbetrag. Nun wollen wir uns irgendwann treffen, um die Sache zum Abschluß zu bringen.
Aus den Bilanzen ist für mich als Leihe ersichtlich, daß sehr großer Anteil der Kosten - GF- Gehalt, Fahrzeugkosten (wahrscheinlich Leasing), Büroeinrichtung/-Möbel, Mietkosten (in der Wohnung des GF) waren! Es hat dem GF wohl an Nichts gefehlt! Und natürlich sonstige kleinere, übliche Posten: Steuerberatung, Versicherungen, Telefonkosten...
Welche Chancen bestehen noch für mich meine Provisionen geltend zu machen? Sollte ich dazu nur eine Aufstellung machen (ich bin ja Gesellschafterin) oder besser Rechnung/en stellen? Bis wann muß ich das machen? Welche Fristen habe ich zu beachten? Hat das überhaupt noch einen Sinn? Um wenigstens als Forderungen gegenüberzustellen? Oder muß ich auf meine Provisionen nun ganz verzichten und am Ende auch noch die Verluste tragen - heißt: dem GF sein Gehalt lassen/zahlen (!) (obwohl sein Gehalt weitaus größer war als das meine aus dem Angestelltenverhältnis?
Ich bin als alleinerziehende Mutter in dieser Situation nun ziemlich verzweifelt und fühle mich irgendwie nur "platt".
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe im voraus!
Elli
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Hallo Elli,
dieser Fall mit den Fragen übersteigt ganz einfach meine Kompetenz und auch meine rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zu helfen / eine Antwort zu geben, denn das ist eindeutig steuerliche und juristische Beratung. Das darf und will ich hier nicht.
Meine Empfehlung: Nehmen Sie sich einen geeigneten Rechtsanwalt oder besser noch einen Steuerberater, der versteht die Zahlen besser, um das komplette Problem zu lösen. Es scheint mir sehr verzwickt zu sein, daher solte man nicht irgendwo im Netz um Hilfe bitte. Die professionelle Hilfe ist sicher teuer, dafür rechtssicher und von Profis auf Ihren Fall zugeschnitten. Das sollte es ihnen wert sein. Vorher aber Kostenvoranschlag machen, um zu prüfen, ob das was sie herausholne wirklcih mehr ist, als das was es wahrscheinlich kosten wird. denn klagen und streiten macht man nicht um jeden Preis, viel Erfolg dabei und schöne Weihnachten.
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kommentiert von elena am 19. Dezember 2011
Ja, danke erstmal.
Ich werde es versuchen.
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