Freischaffender Künstler?
(1 Bewertungen)Hallo,
ich möchte gern meine selbstgemalten Bilder zum Verkauf anbieten. Ich möcht gern eine eigene Homepage haben und dort meine Bilder präsentieren. Keine Preise angeben, sondern wer Interesse hat, soll mich einfach kontaktieren.
Trotzdem ein Gewerbe anmelden und muss ich dann trotzdem Steuern zahlen? Gibt es da nicht eine besondere Regelung?
Danke euch schonmal im Voraus für eure Hilfe.
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Antworten
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Als Künstler ist man Freiberufler, du mußt also kein Gewerbe anmelden, aber dir vom Finanzamt eine Steuernummer holen. Und ja du mußt auf Verkäufe Steuern zahlen. Aber mit der kleinunternehmerregelung dürfte das kein großer aufwand sein.
Allerdings solang es einen Gewissen Rahmen nciht sprengt, kannst du auch Privatverkauf machen, dennoch ist aber die Einkommenssteuer am Jahresende mit den daraus erzielten Einnahmen zu machen.. Es kommt halt auf den Umfang der Verkäufe an und auch auf deine Werbung. Sobald du Werbung machst ist es nicht mehr Privat!!
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Wenn irgendetwas gegen Entgelt verkaufst, egal ob bei eBay oder im eigenen Onlineshop, hast Du die Absicht Einnahmen zu erzielen und letztlich auch Gewinn. Daher musst Du entweder ein Gewerbe eröffnen oder wenn du dem Finanzamt nachweist, dass du unter die Freiberuflers selbst, eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. die Preise nicht zu veröffentlichen, verstößt gegen die Preisauszeichnungsverordnung, denn Du musst den Leuten mitteilen, was du verlangst. Wir sind ja schließlich nicht auf einem türkischen oder orientalischen Basar.
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ok. Danke.
Hatte das nur bei anderen Künstlern gesehen, dass die das so gemacht haben und keine Preise veröffentlicht haben. Von daher dachte ich, dass es da eine andere Regelung gibt. Möchte das natürlich richtig machen.
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@Thorsten
Bei Künstlern ist das ein wenig anders, der Verkauf von Kunst ist nicht immer zur Gewinnerzielung gedacht, solange keine Galerie o.ä. zwischengeschaltet ist.
Sonst müßte ja jeder Hobbykünstler der mal was verkauft, und davon gibt es viele, gleich Gewerbe anmelden.
Oft mals geht es rein um Kostendeckung und/oder um das gesehen werden, während der Gewinn unter den Teppich fällt...
Es fällt dann unter Privatveräußerung und ist nur Einkommenssteuerpflichtig.
Allerdings gibt es da gewisse Grenzen die Einzuhalten sind...
Und da man bei diesen Grenzen mitunter auch auf den Good Will des beamten angewiesen ist, empfiehlt es sich in jedem Fall eine Steuernummer beim Finanzamt als Freiberufler zu beantragen.
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