freigestellt, Gewerbe oder Freelancer
(5 Antworten)Hallo zusammen,
nach reichlichem studieren der Posts muss ich doch mal nachfragen.
Irgendwie passt meine Situation nicht ganz in das Schema "F".
Also, ich bin betriebsbedingt gekündigt worden, bin aber noc 2 Monate freigestellt, mit vollen Bezügen.
Auf Bewerbungen gab es bisher leider nur Absagen. Allerdings habe ich die Möglichkeit, Freiberuflich als Berater tätig zu werden, und das sehr kurzfristig (kommende Woche, zunächst einmal begrenzt). Allerdings weiss ich nicht, ob dies das richtige für mich ist oder ob ichweiterhin Aufträge bekomme. Wenn alles gut läuft, dann gehe ich davon aus. Aber sicher ist das noch nicht. Somit möchte ich die kommenden 2 Monate gerne nebenher arbeiten - die Erlaubnis habe ich bekommen. Muss ich denn nun ein (Neben)Gewerbe anmelden oder genügt eine Anmeldung beim Finanzamt?
Und die zweite Frage ist, wie komme ich an den Gründerzuschuss? Der dürfte wichtig werden, sollten die neuen Aufträge ein wenig auf sich warten lassen. Wenn ich also jetzt freiberuflich tätig bin, gewährt mir die Arbeitsargentur die Förderung? Was muss ich tun, damit das alles reibungslos klappt.
Mein Beratungsgespräch habe ich erst in 3 Wochen, aber ich bin bereits (von Zuhause) am arbeiten.
Bisher habe ich gedacht, ich melde ein Gewerbe an und gegen Ende Oktober wieder ab. Aber ich darf ja offiziell nicht mehr wie 15 Std. pro Woche arbeiten.
Über eine rasche Antwort wäre ich sehr Dankbar, da ich diese Woche noch etwas in die Wege leiten muss ........
Danke und Gruss
Frochy
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Hallo Frochy,
zunächst sollte der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden geklärt werden. Man kann sich das nämlich nicht aussuchen, so wie es einem gerade am besten gefällt.
Wir einen Artikel verfasst, da diese Frage recht häufig auftaucht:
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
man müsste schon etwas mehr Informationen zu deiner Beratungstätigkeit sowie zu deinem bisherigen Bildungsstand haben. Freiberufler sind in der Regel studierte Leute, haben also ein akademisches Studium abgeschlossen und einen Titel. Den Katalog der vom Gesetzgeber quasi zugelassenen Freiberufler findet man im Einkommensteuergesetz im § 18 Abs. Nr. 1.
Einen Versicherungsmakler oder Vermögensberater ist im übrigen kein Freiberufler, er muss ein Gewerbe anmelden.Und die zweite Frage ist, wie komme ich an den Gründerzuschuss?
Dazu muss man zunächst die Voraussetzungen zum Gründungszuschuss erfüllen und dann kann der Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Dazu bekommt man schlicht und einfach das Formular Gründungszuschuss vom Arbeitsamt und füllt dieses aus. Dazu benötigt man dann noch einerRentabilitätsvorschau sowie eine Fachkundige Stellungnahme (in der Regel von der IHK oder HWK). Auch einExistenzgründerseminar sollte man nachweisen können. Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen.Bisher habe ich gedacht, ich melde ein Gewerbe an und gegen Ende Oktober wieder ab.
das könnte gefährlich werden, wenn der Gründungszuschuss wird nur gewährt, wenn das Gewerbe nach dem Holen des Antrags angemeldet wird. ich würde mich wegen der paar Tage nicht in dieses Risiko begeben.Aber ich darf ja offiziell nicht mehr wie 15 Std. pro Woche arbeiten.
wenn man arbeitslos gemeldet ist, darf man offiziell nicht mehr wie 165 € hinzuverdienen. bei einer gewerblichen Tätigkeit ist das der Gewinn, bei einer nichtgewerblichen Tätigkeit wären es die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.
da ich aus jetziger Sicht nicht weiß, was genau für eine Tätigkeit vorliegt und somit ob es sich hier um eine freiberufliche Tätigkeit oder um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, dass ich den Beitrag in dieser Kategorie.Kommentar schreiben
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Hallo Torsten,
zunächst einmal vielen Dank für Deine Erklärung und Ausführung.
Als erstes Projekt werde ich mich mit dem Bereich IT-Management befassen. Dort werd ich Projektunterstützend tätig sein. Ich bin zwar kein studierter Ingenieur, jedoch als Techniker und technischer Betriebswirt recht gut ausgebildet.
Ähnlich ausgebildete und nun ebenfalls als " Freelancer" Beschäftigte haben mir geraten, ein Gewerbe anzumelden. Dies habe ich heute gemacht, da ich ab kommender Woche mit in das erste Projekt einsteige (die ersten Arbeiten habe ich bereits erledigt). Ich kann nicht die 2 Monate warten, bevor ich tätig werde. Dann ist die Chance dahin und das Projekt gelaufen. Sollte aber alles glatt laufen und ich mich gut einbringen können, werde ich den Schritt in Richtung Selbständigkeit wagen. Nur wäre mir dann natürlich sehr recht, den Gründungszuschuss zu bekommen, für den Fall, dass es doch nicht gleich mit einem Folgeprojekt klappen sollte.
Deinen Ausführungen nach, wird es dann wohl nix mit dem Zuschuss. Das wäre natürlich Pech.
Habe ich nun richtig oder doch überstürzt gehandelt? Ich kann den Antrag auch noch rückgängig machen.
Danke für eine weitere Ausführung.
Gruss
Frochy
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Moin
Nur wäre mir dann natürlich sehr recht, den Gründungszuschuss zu bekommen, für den Fall, dass es doch nicht gleich mit einem Folgeprojekt klappen sollte.
Der Gründungszuschuss dürfte weg sein, denn das Gewerbe wurde vor dem ANtrag schon angemeldet.
MAn hätte den Auftrag auch ohne Gewerbeanmeldung erst mal abwickeln können und die Rechnung in der ZEit stellen, wo das Gewerbe angemeldet ist. Dürfte kein Problem sein.
Mein Tipp:
Melde das Gewerbe rückwirkend wieder ab und sag es war ein Versehenen. Arbeite und hole dir gleich den Antrag zum Gründungszuschuss. Alles ausfüllen, gewerbe wieder anmelden und fertig. Vielleicht hast du glück und es klappt. such dir einen zuverlässigen berater der dir hilft.
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O.K. werde es versuchen.
Ich denke nicht, dass die Dame vom Amt den Antrag bereits zum Finanzamt weitergeleitet hat.
Vielleicht klappt es ja noch.
Danke einstweilen und angenehmes Wochenende
Frochy
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jo, bitte. das ergebnis auch hier wieder posten, dann schließe ich den thread.
schönes we
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