Freiberuflicher oder Gewerbetreibender

(2 Antworten) +1 | -0

Ich möchte mich im Rahmen eines "Büroservice für Rechtsanwälte und Berufsbetreuer" selbstständig machen.

Meine Frage ist, ob ich ein Gewerbe anmelden muss, oder als Freiberufler tätig sein kann.

Ich bin gelernte Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte mit Zusatzprüfung zur Rechtswirtin im Notariatsbereich.

Das Unternehmen, welches mit mir den Geschäftsplan ausgearbeitet hat, stellt meine Tätigkeit als freiberuflich dar.

Nunmehr habe ich aber gelesen, das an Freiberufler besondere Voraussetzungen, wie akademisches Studium der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre, gestellt werden.

Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich mich richtig anzumelden habe?

Vielen Dank und liebe Grüße

Sonnenblume

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Verwandte Begriffe

Aus dem Magazin

Aus dem Ratgeber

Freiberuf + Harz4 !?

Hallo zusammen, ich werden in Kürze Harz4 beziehen, möchte aber gleichzeitig nebenberuflich...

Rechnung schreiben für Tätigkeit, die nichts mit Gewerbe zu tun hat?

Hi, das ist meine Situation: Ich bin 17 und habe beim Vormundschaftsgericht eine vorzeitige volle Ges...

Beamter als Freiberufler

Ich bin hauptberuflich als Beamter tätig und möchte jetzt eine Praxis als Heilpraktiker er&...