Freiberufliche Tätigkeit und Festanstellung (ca. 10 Stunden / Woche)
(3 Antworten)Ich plane meine Stundenzahl von 38,5 Stunden / Woche auf 10 Stunden zu reduzieren und freiberuflich als Maklerin und Referentin tätig zu werden. Nach meiner Recherche hat das für mich den Vorteil, dass die Rentenversicherung und Krankenversicherung weiterhin hälftig vom Arbeitgeber abgeführt werden. Das Honorar der freiberuflichen Tätigkeit müßte ich selbstverständlich versteuern. Langfristig möchte ich vollständig freiberuflich tätig sein, weil ich die Situation nicht einschätzen kann, lege ich einen "Zwischenschritt" ein.
Hierzu meine Fragen:
- Gibt es "Stolpersteine"? Habe ich bei meinem Plan vielleicht etwas vergessen?
- Gibt es einen Mindeststundensatz den ich erfüllen muss, um tatsächlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein?
- Muss ich zusätzlich von meinem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit neben den Steuern Kranken- oder Rentenversicherung abführen?
- Wo kann ich eine gute Beratung zu diesen Fragestellungen erhalten?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
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Antworten
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Hallo Gerberal,
der Zischenschritt klingt gut - fällt aber für eine gute Konstellation zu drastisch aus.
10 Stunden angestellt und
28,5 + x Stunden freiberuflich
Ab der Grenze von 18 Stunden gilts du für die Krankenkasse als hauptberuflich selbständig und damit musst du auf dein Honorar Krankenversicherungsbeiträge zahlen :(
monatliche Kosten für Existenzgründer
Wo kann ich eine gute Beratung zu diesen Fragestellungen erhalten?
Ein guter Existenzgründerberater kann dir bei diesen Problemen weiterhelfen.
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Hallo,
Gibt es einen Mindeststundensatz den ich erfüllen muss, um tatsächlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein?
Gibt es einen Mindeststundensatz den ich erfüllen muss, um tatsächlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein?
wenn du sozialversicherungpflichtig beschäftigt bleiben willst, musst du in deiner Selbständigkeit weniger als 18 Stunden die Woche arbeiten und in deinem Hauptberuf mehr Geld verdienen als in deiner Selbständigkeit.
Mehr zum Thema im Gründerlexikon
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Stimmt, aber so richtig nachprüfen tut das eigentlich niemand. HAb ich zumindest noch nie erlebt, das die Krankenkasse rausfährt und Terminplaner oder Stundenzettel prüft, ob ja auch weniger als 18 Stunden gearbeitet wird. Prüfbar wäre es aber über die in Rechnung getellten Stunden bei Dienstleistungsaufträgen an die Kunden.
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- Mindestumsatz ist mir nciht bekannt.
- zu den restl. Fragen: Stolpersteine gibt es viele, daher würde ich unser eBook zur Exstenzgründung mal lesen. da stehen die meisten Fragen zur Gründung erklärt drin.
- Gute BEratung: Ließ mal den Artikel zu den Beratern. Das sind unsere Erfahrungen. oder auch diesen hier: in welcher phase beratung nötig ist
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