Freiberufler mit Firmennamen

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Liebe Community,
nachdem das Unternehmen mit meiner Mutter seit ca 20 Jahren gut läuft, habe ich nun vor, nach meiner Elternzeit, freiberuflich tätig zu sein.
Es handelt sich hierbei um den Berufsstand Fotograf. Die Richtlinien zum Thema "Wer ist Freiberufler" habe ich gelesen und denke, dass Fotografen auf alle Fälle dazuzählen.
Abgesehen von den Richtlinien, frage ich mich, ob ich als Freiberufler einen Firmennamen tragen darf. Desweiteren werde ich in einer Stadt ein Büro mit Auslagen (Referenzbilder im Schaufenster) anmieten. Auch hier die Frage, ist das möglich oder muss ich doch am Ende ein Gewerbe anmelden?

Vielen Dank!
KatiD

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Antworten

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    Hi,

    st das möglich oder muss ich doch am Ende ein Gewerbe anmelden?


    Na entweder sind Sie Freiberufler und melden Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt an oder Sie sind Gewerbetreibender und melden ein Gewerbe an. Es geht nur eins, entweder das oder das.

    Abgesehen von den Richtlinien, frage ich mich, ob ich als Freiberufler einen Firmennamen tragen darf.


    Zum Thema Firmenname bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern.

    Nur soviel, sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, bilanzieren oder eine Kapitalgesellschaft sind, gibt es keinen Firmennamen. Übrigens, Freiberufler sind das alles nicht. Sie können sich maximal eine Bezeichnung zulegen, da immer nur sie nach außen auftreten, nicht die firma, sie sind die firma. Ich weiß, es ist Harrspalterei, ist aber leider so. Der Artikel wird aufschluss geben, da mit Beispiel.


  • +0 -0

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Also bin ich als Freiberufler ein Nichtkaufmann. Heisst laut Artikel, dass mein " Firmenname" aus Vor- und Zunamen bestehen muss! Habe ich das so richtig verstanden? In meinem Fall also: "Fotostudio + Nachname" wäre zulässig, aber ein Fantasiename nicht?

    Grüße
    KatiD


  • +0 -0

    aus dem artikel:

    Es existiert keine Vorschrift, die das Hinzufügen eines Fantasienamens verbietet.
    Quelle: Rechtsanwältin Diana Rehbein, Dingelstädt


    es ist also kein problem als ncihtkaufmann einen fantasienamen zu wählen. im zweifel sollten sie die namensgebung von der ihk prüfen lassen. das machen die gegen eine gebühr. es darf nie eine verwechselungsgefahr zu anderen firmen in der region bestehen.


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