Fragebogen des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung

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Hallo Kleinunternehmer-Freunde,

Ich und meine Frau sind feste Vollzeit-Angestellte in Unternehmen. Letztes Jahr wurde meine Frau gebeten, einer anderen kleinen Firma bei Exporten nach Asien zu helfen. Sie hat also quasi Unternehmenberatung gemacht und sich ein paar Hundert Euro dazuverdient.

Die Rechnung haben wir analog Internetanleitung ohne Umsatzsteuer und mit den entspr. Angaben auf der Rechnung gestellt. ( Kleinunternehmer...)

Nun haben wir in der Steuererklärung die Einnahmen als "freiberufliche Tätigkeit" etc. angegeben.

Nun nach Abgabe der Steuererklärung haben wir einen rießigen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" bekommen mit Fragen wie Handelsregisterauszug, Soll-Ist-Versteuerung, Gründungsdatum .... Müssen wir das als kleinste freie Nebenberufliche Tätigkeit komplett ausfüllen, 90% des Fragebogens trifft bei uns nicht zu oder ich weiß nicht, was ich überhaupt eintragen sollte? Oder gibt es irgendwie eine vereinfachte Variante des Fragebogens?

PS: Gewerbeschein haben wir keinen beantragt, da soweit ichs gelesen habe für die Tätigkeit keiner notwendig ist.

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  • +0 -0

    Hallo Uhura,

    Bin ich dann Captain Kirk

    herrlich, gleich gesinnte.

    Nun aber zur Sache:

    Nun haben wir in der Steuererklärung die Einnahmen als "freiberufliche Tätigkeit" etc. angegeben.


    das ist schon mal fraglich, ob es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Das kann man nicht einfach machen wie man möchte, da gibt es genaue Grenzen und Regeln.

    Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18

    Nun nach Abgabe der Steuererklärung haben wir einen rießigen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" bekommen mit Fragen wie Handelsregisterauszug, Soll-Ist-Versteuerung, Gründungsdatum ....


    Das ist ganz normal, den hätte dir auch bekommen, wenn ihr die Einnahmen als gewerblicher Einnahmen angegeben hätte. Das Finanzamt erkennt eben nur, dass ihr Einkünfte erzielt, welche noch nicht im Jahr über versteuert wurden, sowie etwa der Arbeitslohn mit der Lohnsteuer. Daher möchte man nun wissen, was Ihr da genau macht ihr euch rein steuerlich gesehen verhalten müsst.

    90% des Fragebogens trifft bei uns nicht zu oder ich weiß nicht,


    eben, das ist die Frage, musst Du es nicht rein schreiben oder hast du nur keine Ahnung?

    Oder gibt es irgendwie eine vereinfachte Variante des Fragebogens?


    Nein, er ist immer so, war vor einigen Monaten etwas leichter (nur vier Seiten) bei uns hat man nun noch ein Einlegeblatt hinzugefügt.

    wenn Du damit nicht zurecht kommen solltest, bleibt dir nichts anderes übrig, als ich auf dem Weg zum Steuerberater zu machen. Frag den vorher, was es kosten wird, das den auszufüllen. Die Preise schwanken da ganz schön.

    Aber auch mal einen Artikel dazu geschrieben, der allerdings nur oberflächlich helfen kann:

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

    PS: Gewerbeschein haben wir keinen beantragt, da soweit ichs gelesen habe für die Tätigkeit keiner notwendig ist.


    das ist die Frage, wenn Du tatsächlich als Freiberufler giltst, dann brauchst Du kein Gewerbe anmelden. Bis zu jedoch ein Gewerbetreibender, bist Du auch verpflichtet, beim Gewerbeamt ein Gewerbe anzumelden oder wie du es ausdrückt, einen Gewerbeschein zu beantragen.


  • +0 -0
    Hallo Uhura,

    Bin ich dann Captain Kirk

    herrlich, gleich gesinnte.


    Kirk oder Spock?

    das ist schon mal fraglich, ob es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Das kann man nicht einfach machen wie man möchte, da gibt es genaue Grenzen und Regeln.


    Mir wurde von einem Selbstständigen gesagt, dass (Unternehmens)beratung aus seiner Sicht freiberuflich ist. Danke für den Link, jetzt weiß ich wie man argumentieren könnte.
    Da die Beratungsleistung ja haupsächlich aus übersetzerrischer Tätigkeit bestand und Übersetzer und Dolmetscher als Freiberufler gelten, werde ich versuchen, so zu argumentieren.

    eben, das ist die Frage, musst Du es nicht rein schreiben oder hast du nur keine Ahnung?


    Ich denke bei uns trifft beides zu. Ich denke als Kleinstunternehmer muss man ja nicht jeden Part ausfüllen ( Bilanz...) und natürlich mache ich das zum ersten Mal also auch wenig Ahnung.

    Danke & Gruß
    Uhura


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    Was sich mir bzgl. des Formulars noch als Frage stellt ist, wenn ich sowieso die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, muss ich dann die ganzen Details unter 3, 4, 6 und 7 überhaupt ausfüllen? (Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung, Angaben zur Gewinnermittlung, Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteiger, Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer)?


  • +0 -0

    Hallo,

    "aber aber, wer wird en gleich mit Warp-Geschwindigkeit in die Luft gehen" -

    Torsten hat im Wesentlichen Recht, aber ich sollte hier mal was klar stellen:

    Unternehmensberatung ist in der Regel, wenn keine akademische Ausbildung vorliegt, eine gewerbliche Tätigkeit.

    Wenn es sich um eine einmalige Tätigkeit gehandelt hat und Sie voraussichtlich in diesem Jahr keine ähnlichen Einkünfte erziehlen, dann dies einfach dem Finanzamtformlos schriftlich mitteilen und das Ausfüllen des Fragebogens hat sich erledigt.


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    Großes Danke nochmal für die Antworten!

    Unternehmensberatung ist in der Regel, wenn keine akademische Ausbildung vorliegt, eine gewerbliche Tätigkeit.

    Akademische Ausbildung liegt vor, und:

    Wie gesagt es ging hier hauptsächlich um Dolmetschen (Telefon) und Übersetzen von Dokumenten für eine deutsche Firma. Das habe ich jetzt so mal im Fragebogen angegeben. Leider hab ich in der Steuererklärung halt den Compuglobalüberbegriff "Unternehmensberatung" verwendet, da mir der Zusammenhang zw. Freiberuflern, Gewerbetreibenden etc. gefehlt hat.

    Ich denke ich werde einfach ein formloses Schreiben verfassen, dass es höchstwahrscheinlich eine einmalige Tätigkeit war und den Fragebogen einfach mitschicken und dann schauen wir mal.


  • +0 -0

    ...

    "Compuglobalüberbegriff "?

    Compu... - wie bitte?

    Ja - so können Sie es machen.


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