Frage zum Gründungsdatum bei der Gewerbeanmeldung
(1 Antwort)Hallo,
ich möchte mich am 01.06.2010 mit einem Einzelhandelsgeschäft selbständig machen. Die Antragsformulare für den Gründungszuschuss habe ich bereits von der Arbeitsagentur erhalten. Derzeit erstelle ich den Businessplan und habe mir dieGewerbeanmeldung besorgt.
Für mich stellt sich die Frage, welches Datum ich als Gründungsdatum auf der Gewerbeanmeldung eintragen soll. Ich kann aus organisatorischen Gründen (Ladengeschäft ist noch nicht fertig) das Geschäft erst am 01.06.10 eröffnen und möchte bis dahin auch nicht auf mein Arbeitslosengeld verzichten. Daher kann ich kein früheres Gründungsdatum angeben. Andererseits kann ich ohne Gewerbeanmeldung aber auch keine Ware bei Großhändlern vor dem 01.06 kaufen. Ohne Ware kann ich aber natürlich das Geschäft nicht eröffnen.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie ich diese Problem lösen kann.
Vielen Dank
Grüße
Markus
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Sinnvoll ist hier natürlich den 1. Juni zu wählen, da man bis dahin auch noch Arbeitslosengeld bezieht und so zusätzliches Geld vom Amt zur Zwischenfinanzierung bekommt. Andererseits ist es in der Tat ein Problem, denn viele Großhändler akzeptieren nur mit Gewerbeanmeldung einen Einkauf. Ich würde es nun so machen:
Beim Gewerbeamt würde ich das Gewerbe vorfristig ( das müsste gehen) zum 1. Juni anmelden. Man hat also im Vorfeld bereits eine Gewerbeanmeldung in der Hand, aus der hervorgeht, dass man zum 1. Juni selbstständig ist. Das müssten dann auch die Großhändler akzeptieren, da sie ja damit erkennen, dass es sich um einen gewerblichen Kunden handelt. Wenn der Großhändler das damit immer noch nicht akzeptiert, tritt ihn gewaltig in den Hintern und geht zu einem anderen. Dann ist er selbst dran schuld, ihm entgeht Umsatz und ein eventuell guter Stammkunde. Wer das nicht akzeptiert und versteht, der ist es auch nicht wert, dass er überhaupt mit Kunden Geld verdient.Kommentar schreiben
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