Fotograf als Freiberufler ?

(2 Antworten)
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Hallo,
und schon wieder verwirrt.
War ich doch gerade noch der Meinung, als Fotograf kann ich sehrwohl Freiberufler sein, bin ich mir nun nicht mehr so sicher.
Gerade habe ich nämlich in einem schlauen Buch gelesen, dass das nur möglich ist, wenn der Beruf an einer Akademie oder Uni studiert wurde. Verstehe ich so nicht, denn auf anderen Seiten stimmen die Kreterien, was eine Freiberuflichkeit ausmacht, sehr wohl mit dem Berufsfeld: Fotofrafie überein.

- persönliche Arbeitsleistung
- Eigenregie
- erforderliche Ausbildung
- eigenes Studio
- mehrer Auftraggeben
sowas eben.

Wie ist hier die Sachlage?
Vielen Dank!
KatiD

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo Kati,

    die Grenze zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe ist fließend. Entscheidend könnte in deinem Fall eher der künstlerische Aspekt sein. Je weniger standardisiert deine Leistungen als Fotograf sind, desto wahrscheinlicher ist die Freiberuflichkeit. Hilfreich ist sicherlich, wenn du dein Vorhaben mal in den Gründungsstarter der KfW eingibst oder direkt beim Finanzamt anfragst, wie die das einschätzen. Denn letzendlich geht es bei der Freiberuflichkeit ja um steuerliche Fragen.


  • +0 -0

    Hi,

    das ist in der Tat ein schieriges Thema. Es gibt nur wenige Berufe, die im Gesetz direkt genannt werden.

    Dazu einfach den § 18 EStG lesen, das ist ein regelrechter KAtalog, daher auch Katalogberufe = Freiberufliche Tätigkeiten.

    Alles andere wird über erzieherisch, künstlerisch, wissenschaftlich abgedeckt und da streitet man sich eben desöfteren.

    Hier ein Artikel zum Thema Freiberufler und deren Abgrenzung.


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