Firmenwagen Anerkennung durch ARGE
(1 Antwort)Hallo,
vor ca. einem Monat habe ich erfolgreich ein Kleinunternehmen (EÜR) aus ALG1 und ergänzendem ALG 2 gegründet.
Nun erwatet die ARGE eine Art "Eröffnungsbilanz" o.ä., aus der hervorgeht, dass mein Firmenwagen im Anlagevermögen verbucht steht. Sollte ich diesen Nachweis nicht erbringen, könne mein Firmenwagen nicht anerkannt werden und ich könnte nur 0,10 € pro Kilometer absezten.
Nach meinem Wissenstand bin ich nicht verpflichtet bei einer EÜR eine Bilanz zu erstellen - im Gegenteil - eine Erstellung einer Bilanz würde mich zur doppelten Buchführung verpflichten.
Nun meine Frage: Durch welchen Erweis bekomme ich den Firmenwagen bei der ARGE anerkannt?
Bin für jeden Rat dankbar,
liebe Grüße
Blecheule
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Hallo und sorry wegen der Verspätung,
aus ALG1 und ergänzendem ALG 2 gegründet.
Dabei handelt es sich also um eine klassischen Aufstocker.Nach meinem Wissenstand bin ich nicht verpflichtet bei einer EÜR eine Bilanz zu erstellen - im Gegenteil - eine Erstellung einer Bilanz würde mich zur doppeltenBuchführung verpflichten.
richtig, ein Kleinunternehmer kann eine Bilanz erstellen, muss aber nicht. Wenn man eine erstellt, dann sind das natürlich zusätzliche Kosten, welche einfach nicht nötig sind.Nun erwatet die ARGE eine Art "Eröffnungsbilanz" o.ä.,
Typisch, die haben von nichts ´ne Ahnung, auch nicht von Fachbegriffen.aus der hervorgeht, dass mein Firmenwagen im Anlagevermögen verbucht steht.
Also ein Anlagenverzeichnis. das können Sie einfach mit Excel oder Ihrem Steuerberater machen. Wir haben hier einen Artikel mit folgendem Titel geschrieben:
Teil 6 Buchführung - Nicht jeder Unternehmer ist zur Anlagenbuchführung verpflichtet
Außerdem Fahrzeuge im Betriebsvermögen und auch ganz wichtig Steuerliche Gewinnermittlung wird abgeschafftSollte ich diesen Nachweis nicht erbringen, könne mein Firmenwagen nicht anerkannt werden und ich könnte nur 0,10 € pro Kilometer absezten.
Das ist zwar ungerecht aber die können das wohl machen.Nach meinem Wissenstand bin ich nicht verpflichtet bei einer EÜR eine Bilanz zu erstellen
Es geht auch nicht um eine Bilanz, sondern um ein Anlagenverzeichnis / Anlagenspiegel.Nun meine Frage: Durch welchen Erweis bekomme ich den Firmenwagen bei der ARGE anerkannt?
Hab die Frage nicht ganz verstanden, vermute nur. Als Nachweis dient der Anlagenspiegel. Den kann man zum Biepsiel mit einem Buchführungsprogramm oder per excel selbst erstellen. Anschließend muss natürlich auch gebucht werden und die Abschreibung für das Auto ermittelt und erfast werden.
Als Alternative empfehle ich
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