Firmenwagen Anerkennung durch ARGE

(1 Antwort) +1 | -0

Hallo,

vor ca. einem Monat habe ich erfolgreich ein Kleinunternehmen (EÜR) aus ALG1 und ergänzendem ALG 2 gegründet.

Nun erwatet die ARGE eine Art "Eröffnungsbilanz" o.ä., aus der hervorgeht, dass mein Firmenwagen im Anlagevermögen verbucht steht. Sollte ich diesen Nachweis nicht erbringen, könne mein Firmenwagen nicht anerkannt werden und ich könnte nur 0,10 € pro Kilometer absezten.

Nach meinem Wissenstand bin ich nicht verpflichtet bei einer EÜR eine Bilanz zu erstellen - im Gegenteil - eine Erstellung einer Bilanz würde mich zur doppelten Buchführung verpflichten.

Nun meine Frage: Durch welchen Erweis bekomme ich den Firmenwagen bei der ARGE anerkannt?
Bin für jeden Rat dankbar,

liebe Grüße
Blecheule

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

    Antworten

  • +0 | -0

    Hallo und sorry wegen der Verspätung,



    aus ALG1 und ergänzendem ALG 2 gegründet.




    Dabei handelt es sich also um eine klassischen Aufstocker.



    Nach meinem Wissenstand bin ich nicht verpflichtet bei einer EÜR eine Bilanz zu erstellen - im Gegenteil - eine Erstellung einer Bilanz würde mich zur doppeltenBuchführung verpflichten.




    richtig, ein Kleinunternehmer kann eine Bilanz erstellen, muss aber nicht. Wenn man eine erstellt, dann sind das natürlich zusätzliche Kosten, welche einfach nicht nötig sind.



    Nun erwatet die ARGE eine Art "Eröffnungsbilanz" o.ä.,




    Typisch, die haben von nichts ´ne Ahnung, auch nicht von Fachbegriffen.



    aus der hervorgeht, dass mein Firmenwagen im Anlagevermögen verbucht steht.




    Also ein Anlagenverzeichnis. das können Sie einfach mit Excel oder Ihrem Steuerberater machen. Wir haben hier einen Artikel mit folgendem Titel geschrieben:
    Teil 6 Buchführung - Nicht jeder Unternehmer ist zur Anlagenbuchführung verpflichtet



    Außerdem Fahrzeuge im Betriebsvermögen und auch ganz wichtig Steuerliche Gewinnermittlung wird abgeschafft



    Sollte ich diesen Nachweis nicht erbringen, könne mein Firmenwagen nicht anerkannt werden und ich könnte nur 0,10 € pro Kilometer absezten.




    Das ist zwar ungerecht aber die können das wohl machen.



    Nach meinem Wissenstand bin ich nicht verpflichtet bei einer EÜR eine Bilanz zu erstellen




    Es geht auch nicht um eine Bilanz, sondern um ein Anlagenverzeichnis / Anlagenspiegel.



    Nun meine Frage: Durch welchen Erweis bekomme ich den Firmenwagen bei der ARGE anerkannt?




    Hab die Frage nicht ganz verstanden, vermute nur. Als Nachweis dient der Anlagenspiegel. Den kann man zum Biepsiel mit einem Buchführungsprogramm oder per excel selbst erstellen. Anschließend muss natürlich auch gebucht werden und die Abschreibung für das Auto ermittelt und erfast werden.



    Als Alternative empfehle ich




    Kommentare

Aus dem Magazin

Weiterbildung oder Viehhandel? Bildungspraxis bei der ARGE

Vielleicht wissen Sie bereits, wie das Thema Weiterbildung bei der Arbeitsagentur gehändelt wird –...

Darlehen von der ARGE als Existenzgründer?

Zum 01.01.2009 wurde die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente beschlossen. Im ...

Amtswege und Behördengänge auch für Onlinehändler

Behörden und Ämter – Wo der Amtsschimmel wiehert… oder „Diese bürokratischen Hürden müssen vom ...

Aus dem Ratgeber

Wie beantragt man Einstiegsgeld, wenn man selbstständig ist?

Ich möchte Einstiegsgeld beantragen, weiss aber nicht wie bzw auf welchem Weg ...

Förderung brauche hilfe

Hallo, Folgene Sachlage: Ich bin Harz4 Empfänger und wollte im März 2008 mich Selbständig machen und ...

Freiberuflich als Lektor arbeiten (Nebentätigkeit)

Hallo, ich plane als zusätzliches Standbein eine Tätigkeit als freier Lektor. Zwar verfüge ich übe...