Firmenwagen Anerkennung durch ARGE

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Hallo,

vor ca. einem Monat habe ich erfolgreich ein Kleinunternehmen (EÜR) aus ALG1 und ergänzendem ALG 2 gegründet.

Nun erwatet die ARGE eine Art "Eröffnungsbilanz" o.ä., aus der hervorgeht, dass mein Firmenwagen im Anlagevermögen verbucht steht. Sollte ich diesen Nachweis nicht erbringen, könne mein Firmenwagen nicht anerkannt werden und ich könnte nur 0,10 € pro Kilometer absezten.

Nach meinem Wissenstand bin ich nicht verpflichtet bei einer EÜR eine Bilanz zu erstellen - im Gegenteil - eine Erstellung einer Bilanz würde mich zur doppelten Buchführung verpflichten.

Nun meine Frage: Durch welchen Erweis bekomme ich den Firmenwagen bei der ARGE anerkannt?
Bin für jeden Rat dankbar,

liebe Grüße
Blecheule

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