Existenzgründung im Transportbereich
(3 Antworten)Hallo
erstmal meine Anerkennung zu diesem wirklich gelungenen Forum, sehr Informativ auch die Seite mit dem Kostenrechner TOP.
Nun zu meinem Problem oder besser gesagt zu meiner Frage an hoffentlich erfahrene Experten:
Ich bin Hauptberuflich bis 2013 bei der Bundeswehr, und habe jedoch 3 Nebenjobs ( Spedition für Baustoffe, Spedition für Holztransporte und ein Taxiunternehmer ) bei denen ich zu je 150,00 € angemeldet bin, da jedoch aller vorraussicht in Zukunft mehr daraus werden könnte und ich gerne auf der sicheren Seite des Gesetzes bin, würde ich mich gerne mit Fahrdiensleistungen ( wenn es so was gibt ) Selbstständig machen, hierbei habe ich jedoch einige offene Fragen:
1. Brauche ich die IHK Unternehmensprüfung wenn ich im Namen von anderen Transporte durchführe ?
1a. Da ich ja im Personenverkehr sowie im Güterkraftverkehr tätig bin würde ich gerne wissen wenn ich die Unternehmensprüfung brauche, beide oder reicht eine aus ?
2. kann ich trotz Kleingewerbes den Firmen für die ich dann fahre eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausstellen ?
3. Stelle ich diese Rechnung mit oder ohne MwSt. ?
4. Wie melde ich mein Unternehmen an, geht das ganz normal beim Rathaus ?
5. muss ich in dem Firmennamen meinen kompletten Namen angeben ?
6. Wie muss ich mich bzw. meine Firma Versichern, da ich ja Transporte mit den Fahrzeugen der Speditionen mache ?
7. kann ich in meiner Firma Aushilfen Beschäftigen und diese dann in Rechnung stellen ?
Ich weiss das sind viele Fragen aufeinmal und ein Profi auf dem Gebiet wird sich jetzt Fragen ob ich noch normal bin da es jeder wissen sollte, aber wie oben gesagt, ich betrete da absolutes Neuland und wäre für jede Qualifizierte Antwort sehr dankbar.
Vielen dank im vorraus für euer schreiben ( wenn denn jemand schreibt ;-)
Sven
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Antworten
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hallo merki84,
1. Brauche ich die IHK Unternehmensprüfung wenn ich im Namen von anderen Transporte durchführe ?
das sollten Sie besser die IHK fragen, wenn es eine solche Unternehmens Prüfung gibt. Wenn Sie aber ein Existenzgründerseminar meinen, dann kann man diese auch bei anderen Bildungsträgern oder Instituten absolvieren. Dieses Existenzgründerseminar dient der Regel dazu, um den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur erfolgreich beantragen zu können. Es ist also quasi eine Voraussetzung für diese Förderung. Ich weiß nur nicht, ob sie Anspruchsberechtigt sind, in der Regel dann, wenn Sie arbeitslos sind und noch mindestens 90 Tage Arbeitslosengeldanspruch haben.
Fazit: Schaden kann so ein Seminar nicht. Eine Prüfung ist mir diesbezüglich nicht bekannt. Bitte informieren Sie sich bei der IHK.Da ich ja im Personenverkehr sowie im Güterkraftverkehr tätig bin würde ich gerne wissen wenn ich die Unternehmensprüfung brauche, beide oder reicht eine aus ?
Ach, nun weiß ich was Sie meinen, das wird die Zulassung für ein Speditionsgewerbe im europäischen Ausland oder auch im Inland sein. Das sollten Sie auf jeden Fall mit der IHK besprechen, dazu ist auch einen Seminar und eine Prüfung abzulegen.
2. kann ich trotz Kleingewerbes den Firmen für die ich dann fahre eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausstellen ?
Ja, Kleingewerbe hat damit nichts zu tun. Rechnungen können Sie immer schreiben, die Frage ist nur, ob mit oder ohne Umsatzsteuer. Dazu lesen Sie bitte folgenden Artikel:
Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
ich wage jedoch zu bezweifeln, dass sie im Speditionsgewerbe oder Transportgewerbe unterhalb dieser 17.500 € Umsatzgrenze bleiben, da es doch ihre sehr schnell zu großen und damit teuren Auftragen kommt. Wohl gemerkt, die Umsatzgrenze in Höhe von 17.500 € im Jahr der Existenzgründung ist ein Jahreswert, kein Monatswert.
Alle weiteren Fragen, können Sie sich selbst beantworten, indem sie unsere neue Reihe FAQ lesen.
Unter http://www.gruenderlexikon.de/tags/1991/faq finden Sie alle Artikel mit dem Zusatz FAQ (engl. frequently asked questions, häufig gestellte Fragen)Sollten Sie dann noch weitere zusätzliche Fragen haben, können Sie natürlich gern einen neuen Beitrag hier im Foren schreiben. Allerdings lege ich Ihnen auch ans Herz, sich ihr Forum einzulesen, da die Fragen von ihnen schon sehr häufig gestellt wurden und auch von uns beantwortet worden.
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Vielen Dank für die Antwort, auch wenn es vieleicht nicht genau das ist was ich wissen möchte, es geht sich bei mir im folgenden ja darum:
Ich bin noch ca. 4 Jahre bei der Bundeswehr als Soldat Auf Zeit ( SAZ ).
Ich verdiene ca. 1600 € netto.
Ich fahre bereits jetzt nebenbei ( als aushilfe ) bei 3 verschiedenen firmen.
Taxi Firma
Langholz Spedition
Kies Spedition
Ich möchte jedoch mehr dort fahren als bisher, da ich jedoch nur max 400 € nebenbei verdienen darf ( richtig oder ? ) kann ich maximal 40 Std im monat verteilt auf 3 firmen dort fahren.
Ich könnte ( grob geschätzt ) jedoch für ca. 13000 € wohlbemerkt verteilt auf 3 Firmen fahren.
zu meinen Fragen:
1. Wie hoch ist der Beitrag für Berufsgenossenschaft / IHK / Gewerbeamt usw.
2. Kann ich die MwSt. auf meiner Rechnung ausweisen oder berechne ich diese nicht mit ?
3. Wie hoch sind die kosten für einen Unternehmensberater usw.
4. ich führe transporte mit den Fahrzeugen der Unternehmen durch, kann ich trotzdem ein firmenfahrezug anschaffen um zu diesen Unternehmen fahren zu können welches ich steuerlich absetzen kann obwohl ich ein kleinunternehmer mit weniger als 17500 € Jahresumsatz bin ?
5. Zählt der Verdienst der Bundeswehr mit zu diesen 17500 € ?
6. kann ich in meinem kleinunternehmen ( nebengewerbe ) aushilfen auf 400€ basis beschäftigen ?
7. wie erfolgt die anmeldung ? gehe ich einfach zur gemeinde und sag denen ich will mich selbstständig machen ?
sorry wenn ich so viel frage, aber ich will mir sicher sein keine fehler zu begehen, deshalb wäre ich für jede fachliche antwort dankbar.
Hier im forum gibt es aber sehr wenige leute die eine existenzgründung im transportgewerbe gemacht haben / machen wollen deshalb leider nur wenige infos darüber.
Vielen dank im vorraus für die Hilfe.
MfG Sven
Ich habe bereits mit dem BFD ( Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gesprochen, ich werde in nächster Zeit ein Seminar für Existenzgründungen besuchen und vor der IHK die unternehmerprüfung ablegen, laut IHK ist es aber nicht nötig, da ich die transporte ja im namen einer anderen firma durchführe, ich vermiete quasi nur meine Arbeitsleisung, jetzt gibt es natürlich noch die frage der angeblichen Scheinselbstständigkeit, da nicht regelmäßig in allen Betrieben immer die selbe Zeit anfält sondern sich die Zeiten für die Speditionen auf den Sommer beschränken ist es so das im sommer ahuptsächlich die Speditionen als kunden dienen und im winter hauptsächlich die Taxi firma.
ich rechne mit einem umsatz ( hierbei rechne ich die MwSt. nicht ein ) von ca.
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Ich denke Sie sollten sich eine persönliche Beratung suchen. Die Frage können an dieser Stelle im Detail nicht mehr beantwortet werden.
Im übrigen sagen sie selbst schon: sie vermieten Ihre Arbeitsleistung/-kraft. Schon der Begriff läßt auf Scheinselbstständigkeit schließen.Hier sollten Sie sich bitte sehr genau beraten lassen.
Bitte bedenken Sie auch, dass sie während Ihrer Dienstzeit Hinzuverdienstgrenzen unterliegen.Bitte informieren Sie sich diesbezüglich und
für den Start ist dieser Link hier doch sehr zu treffend
http://www.startothek.de/startothek-anwendung/
Hier finden Sie alle aktuellen gründungsrelevanten Rechtsvorschriften, auch für den Güterverkehr.
Im Übrigen ist Ihre Besoldung kein Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetztes, sondern Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung.
Jeder der einen Arbeitnehmer beschäftigt ist Arbeitgeber, d.h. so bald sie jemanden beschäftigen ist dies Ihr Arbeitnehmer und Sie haben alle Pflichten eines Arbeitgebers, d.h. Sozialverischeurngsbeiträge, Berufsgenossenschaft, Umlagen etc. Arbeitszeitgesetz, arbeitsrechtliche Vorschriften etc. holen Sie sich unbedingt vor der Beschäftigung eines Arbeitnehmers Rat bei einem Fachanwalt.
Am besten Sie wählen sich über die Starthotek einen Berater, mit dem Sie die einzelnen Aufgaben Stück für Stück abarbeiten.
Viel Spaß
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