Elterngeld und Selbständigkeit
(5 Antworten)Hallo liebes Team!
Also, ich werde in diesem bzw. nächsten Monat in Elternzeit gehen! Je nachdem, wann mein Kind sich auf die Welt traut... :-)
Beim AG werde ich drei Jahre einreichen und 1 Jahr bekomme ich ja dann das Elterngeld!
Ich möchte aber gerne schon innerhalb des ersten Jahres in die Selbständigkeit gehen....
Ich möchte bei einer Freundin im Nagelstudio als selbständige Nageldesignerin mitarbeiten! Aber im 1. Jahr max 15 Stunden in der Woche! Eher weniger....
Wie muß ich jetzt vorgehen?
Es gibt so viele Fragen....
- Krankenversicherung? Ich bin ja im 1. Jahr noch "selbst" versichert und erst ab dem 2. Jahr in der Familienversicherung.
Wie muß ich die Selbständigkeit bei der Krankenkasse angeben?
- AG? Muß mein AG dem anmelden des Gewerbes zustimmen?
-Geld verdienen....?Im 1. Jahr bzw. in den nächsten 2 Jahren?
Wieviel darf ich dazu verdienen, ohne dass es mir auf´s Elterngeld angerechnet wird und wieviel darf ich in den beiden letzten Jahren verdienen?
Da würde ich dann auch gerne auf max 30 Stunden erhöhen....
-Steuer: Wie muß ich meine Einkünfte/Ausgaben am Ende des Jahres versteuern?
Oh je..... Hoffentlich kein zu "schwerer" Fall....
LG und einen schönen Rest-Rosenmontag für alle!
Alaaf....
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Hallo Uschi,
Erstmal alles Gute und herzlichen Glückwunsch für das bevorstehende Ereignis
Wenn du es für richtig hält, möchte ich dich an diesem Vorhaben nicht hindern. Ich halte es dennoch für nicht sinnvoll, im ersten Jahr der Elterzeit nebenher arbeiten zu gehen, aber das musst Du selbst wissen. Ich denke das dich der kleinen Wurm eher braucht, als die Fingernägel von Augen welchen Leuten. (bin auch vor wenigen Monaten erst Vater geworden und sehe wie viel Arbeit und Zuwendung nötig ist, um alles richtig und vernünftig zu machen)
trotzdem zu deinen Fragen:
Krankenversicherung: Die einfach zu deiner gesetzlichen Krankenversicherung und erkläre denen die Sachlage. Die werden dir dann sicher ein Infoblatt mitgeben und die derzeitige und künftige versicherungsrechtliche Lage erläutern. Mein Tipp, ich würde immer probieren maximal 15 h ( ich glaub bei der Krankenversicherung sind es 15, beim Arbeitsamt rechnet man mit 1 pro Woche zu arbeiten, dann dürfte rein versicherungstechnischen nichts schief gehen.
Arbeitgeber:
ich würde sicherheitshalber dem Arbeitgeber Bescheid geben, wenngleich er während einer älteren Zeit eh keinen Einfluss darauf hat.
Lies dazu bitte mal mein kostenloses iBook zu den 10 häufigsten Fragen im Nebengewerbe:
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Ich glaube, da steht auch einiges zu deinen Fragen drin.
Geld verdienen
im ersten Jahr, wenn du Elterngeld beziehst, würde ein etwaiger Gewinn aus Gewerbebetrieb unter Umständen vom Elterngeld abgezogen. Dazu erkundige dich bitte beim zuständigen Amt (ich denke das ist das Jugendamt) dort gibt es eine Broschüre, wo genau diese Probleme beschrieben sind.
Ab dem zweiten Jahr, wenn du kein Elterngeld mehr beziehst, dürfte eine Anrechnung auch wegfallen. Dann musst Du allerdings darauf achten, dass Du immer noch krankenversichert ist, also nicht über entsprechende verdienen, welche dann einen Krankenversicherungsanspruch in der Familienversicherung verwehren.
Gründungszuschuss wird auf Elterngeld angerechnet
Berufstätigkeit muss für Elterngeld eingestellt werden
Steuer
Relativ einfach, deine Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergeben entweder einen Gewinn oder einen Verlust. diese Zahl, ist alsEinkünfte aus Gewerbebetrieb in seinerEinkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Dazu auch dein Elterngeld, denn das unterliegt dem so genanntenProgressionsvorbehalt Ist also nicht hundertprozentig steuerfrei, sondern verändert Einkommensteuer Zahllast nachträglich negativ. Natürlich nur, wenn Du auch Einkommenssteuern zahlen muss. Dazu kannst Du fürs erste einen kleinen Vorratsscheck mit einem von uns getesteten online Rechner durchführen:
Onlinerechner zur Einkommensteuer
ich habe mir gerade eine Notiz gemacht, um in den nächsten Tagen einen Artikel zu veröffentlichen, der genau dein Problem etwas näher, mit Zahlen und weiteren Informationen auf anderen Seiten, vielleicht einem online Rechner mehr beschreibt und erläutert. Es kommt doch relativ häufig vor, dass Mütter während der Elternzeit nebenberuflich Geld verdienen wollen. Dann könnte ich immer auf diesen Artikel verweisen und brauchte nicht die Mütter nochmals zum Jugendamt zu schicken, denn ehrlich gesagt haben die dort eine sehr unhöflicher und blöde Art, wenn es um diese Fragen geht. Geht mir also noch etwas Zeit, und schau gelegentlich mal rein, dann wirst Du imGründermagazin bestimmt bald diesen Artikel findenKommentar schreiben
Kommentare
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Wow, vielen Dank für die umfangreiche Antwort! :-) Und Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!
Ich hatte eh nicht vor, SOFORT einzusteigen! Ich denke, dass ich nach 7-8 Monaten erst los lege!
Vorher geht es ja auch schlecht wegen dem stillen/füttern.... Ich stell mir das gerade mal vor.... Nägel machen und zeitgleich mein Kind an der Brust.... Nee, nee.... So war das nicht gedacht!
Aber ich werde hier mit Sicherheit noch oft rein gucken, die Seite ist echt klasse!!!
LG
Uschi
Kommentare
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Danke, ich freue mich auf weitere Beiträge und vielleicht auch eine Antwort auf obige Fragen. So haben auch andere Leser was davon. Danke und viel Erfolg
Kommentare
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Huhu,
genau die gleichen Fragen hatte ich auch, deshalb bin ich auf diese Seite gelangt.. mein Kleiner Wurm wird diesen Feburar das Licht der Welt erblicken und ich hab früher schon selbstständig nebenbei Nägel gemacht und mir das als zuverdienst in der Elternzeit überlegt... Das Elterngeld allein reicht ja nicht aus :-(
Vielleicht wollen wir E-mail Addy austauschen? Würde mich echt freuen...
LG Daniela
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Hab gerade erst kapiert das dein Artikel genau 1 Jahr her ist - naja würde mich trotzdem interessieren wie du das jetzt gemacht hast...
Vielleicht liest du es ja...
LG
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