Einmal(ig) - oder auch nicht, Rechnung schreiben ohne Selbständigkeit
(1 Antwort)Hallo, ich glaube, wir haben ein Problem und die Lösung konnte ich hier im Forum leider noch nicht finden.
Mein Mann ist Angestellter und baut in seiner Freizeit Datenbanken, ein Relikt aus längst vergangenen Tagen. Aber durch Kollegen über Kollegen will eine interessierte Firma nun eine Datenbank kaufen. Mein Mann möge einfach eine Rechnung über 900 Euro stellen. Ich glaube aber nicht, dass das so einfach geht, wie die Firma sich das vorstellt. Mein Mann ist kein Unternehmer, nicht selbständig oder dergleichen. Kann ein normaler Angestellter ohne Gewerbeanmeldung überhaupt eine Rechnung stellen? Das die gezahlten 900 Euro in die Steuererklärung müssen, ist klar. Muss er rückwirkend ein Gewerbe anmelden für eine Handlung, die sich möglicherweise nicht wiederholen wird?
Obwohl, bei genauer Überlegung ..... aber das ist wohl Zukunftsmusik.
Ich bin einigermaßen ratlos, zumal der Gesetzestext so genau nicht formuliert ist.
Für eine wie auch immer geartete Antwort - vielen Dank.
Gruß aus dem nebligen Ba-Wü
Mala
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Antworten
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Hallo,
der einfachste Weg muss nicht immer der schlechteste sein.
Also,
- Rechnung schreiben über 900 EUR, aber ohne Umsatzsteuer, einfach den Zusatz drauf schreiben "Keine Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer nach § 19 Absatz 1 UStG."
- Betrag in der nächsten Einkommensteuererklärung erfassen (Anlage GSE für gewerbliche Einkünfte oder Anlage SO für Sonstige Einkünfte)
fertig.
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