Ebay-Kleingewerbe Nachweis ohne Rechnung gekaufter Sachen
(4 Antworten)Hallo,
also erst mal ein Lob an das Forum.
Nun meine Fragen.
Ich verkaufe bei Ebay privat gebrauchte gut erhaltene Kleidung etc. Meistens bekomme ich beim Einkauf (zB. Flohmarkt) keinerlei Quittungen. Wenn ich nun ein Kleingewerbe anmelde mit jährlichen Soll/Istvergleich; wie kann ich dem Finanzamt meine Einkäufe glaubhaft belegen?
2. Ich investiere viel Zeit für's Einkaufen, Fahren, Einstellen, Verpacken etc.
Kann ich meine Arbeitszeit in irgendeiner Form als Betriebsausgabe geltend machen?
Gruß Jenny
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Antworten
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moin
wie kann ich dem Finanzamt meine Einkäufe glaubhaft belegen?
Mit einem EigenbelegKann ich meine Arbeitszeit in irgendeiner Form als Betriebsausgabe geltend machen?
Nein.
Na das war mal einfach zu beantworten. Danke trotzdem dafür
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Danke für die schnelle Antwort.
Was wäre die bessere Möglichkeit, hinsichtlich Steuern/Geld zu sparen:
das Kleingewerbe auf mich laufen lassen und bei Bedarf meinen Mann auf 400€ Basis beschäftigen oder wäre es besser, wenn mein Mann als Berufstätiger das Kleingewerbe betreibt und ich für ihn auf 400€ Basis arbeite?
MFG Jenny
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Hallo!
Du kannst das Kleingewerbe ruhig auf dich anmelden und deinen Mann auf 400€ Basis einstellen, du bist ja die eigentliche Inhaberin.
Jeder normale Arbeitnehmer hat einen Nebenjob mit max 400€/ Monat "frei". D.h. der Arbeitgeber versteuert diese max. 400€ pauschal.
Aber du könntest ja auch Privatentnahmen tätigen. Die musst du aber unbedingt in deiner Einnahmen-Überschuss- Rechnung aufzeichnen und versteuern.
Du und dein Mann werden doch sicher in der Einkommensteuererklärung zusammen veranlagt, oder? Dann werden eure Einkünfte eh in einen Topf geworfen, wer die Einkünfte wie erwirtschaftet hat, ist da dann egal.
Ein 400€ Job hat bei deinem Mann jedenfalls keine negativen steuerlichen Folgen, solange jeden Monat die Abgaben aus dem Kleingewerbe heraus abgeführt werden.
LG Ella
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@ella
Danke für deine zusätzlichen Ausführungen. Aber ganz korrekt ist das nciht, was du da schreibst.
Aber du könntest ja auch Privatentnahmen tätigen. Die musst du aber unbedingt in deiner Einnahmen-Überschuss- Rechnung aufzeichnen und versteuern.
für den Unternehmer, der seinen Gewinn durch eineEÜR ermittelt sind Entnahmen gewinnneutral. Das heißt, man kann sich von dem er wirtschafteten Gewinn soviel entnehmen, wie man möchte oder wie aus Liquiditätsgründen überhaupt möglich ist. Diese Entnahmen sind keine Einkünfte und müssen daher nicht versteuert werden. Wohl muss aber der Gewinn insgesamt versteuert werden.
außerdem ist zu den 400 € Jobs noch zu sagen, dass sie zwar in der privaten Einkommensteuererklärung nicht als Einkünfte auftauchen, wenn sie vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden, jedoch sind zusätzliche Sozialabgaben zu berücksichtigen, wie bei der http://www.minijob-zentrale.de anzumelden und abzuführen sind. Derzeit handelt es sich dabei um einen Abgabensatz von ca. 30% - das sollte man nicht unter den Tisch kehren, den bei 400 € sind das immerhin mehr als 120 € zusätzlich, von denen der Ehepartner oder allgemein gesagt der 400 EUR Jobber und auch der Arbeitgeber nicht haben.
@ella
Ich bitte dich künftig bei steuerrechtlichen Antworten lieber etwas vorsichtiger zu sein, bevor du hier im Forum falsche Aussagen oder Hinweise gibst. Oder bist Du Steuerberater und darfst das? Dann würde ich mich allerdings fragen, warum du so etwas nicht richtig beantwortest.
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