computer-service gründe geht das so?
(4 Antworten)hallo
erstmal zu mir, ich bin 18 jahre alt und mache eine ausbildung zum it-systemkaufmann. ich möchte einen computerservice als nebengewerbe betreiben, um nebenbei noch ein bisschen geld zu verdienen.
meine fragen:
wird mir mehr von meinem lehrlingsgehalt abgezogen wenn ich ein nebengewerbe betreibe?
kann man das gewerbe nach einigen monaten einfach so abmelden wenn es nicht läuft?
kann man z.b. ein auto über ein nebengewerbe finanzieren?
ich danke schonmal im vorraus für die antworten ![]()
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Vorsicht, das muss unbedingt mit dem Ausbilder oder dem Chef abgestimmt werden. Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es da wohl nciht, so lange man nciht bspw. Ausbildungsbeihilfe oder Bafög bezieht.
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hallo und danke für die antwort

ich habe alles mit meinem ausbilder abgestimmt und seine zustimmung bekommen.
mein ausbilder meinte das ich mit einem gewerbe dann in die steuerklasse 6 komme kann es passieren das ich dann auch weniger lehrlingsgeld bekomme? ich zahle doch eigentlich noch keine steuern sondern nur sozialabgaben?
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Hallo Walli3491,
bringe bitte nicht alles drucheinander.
1. Wenn du mit deinem Arbeitgeber alles geklärt hat, bleibt dein Ausbildungsgehalt wie es war.
2. Du musst "nur" den Gewinn aus deiner gewerblichen Tätigkeit versteuern. Dies geschied, bei der Abgabe derEinkommensteuererklärung, im Folgejahr.
3. Lohnsteuerklasse 6 ist für ein Nebentätigkeit als Arbeitnehmer!
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