Bar-Einnahmen vor Finanzamt?

(12 Antworten) +1 | -0

hallo

ich habe im Forum gesucht, aber so richtig eine Antwort habe ich nicht gefunden.
Also die Frage ist, wenn die Einnahmen vor allem bzw. nur in Bar erfolgen, wie soll/muss ich denn all diese Bar-Einnahmen vorm Finanzamt ausweisen? Als Kleinunternehmer besteht keine Buchführungspflicht...glaube ich. Aber was muss ich dann tun, damit ich am Ende des Jahres meinen Umsatz vorm FA nachweisen kann?
Welche Möglichkeiten gibt es?

Danke

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  • +0 | -0

    Hallo,

    es gibt zwar keine Buchführungspflicht, aber eine Pflicht zur Aufzeichnung Ihrer Bareinnahmen aus umsatzsteuerlicher Sicht.

    § 65 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
    Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer

    Unternehmer, auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes anzuwenden ist, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben Folgendes aufzuzeichnen:

    1. die Werte der erhaltenen Gegenleistungen für die von ihnen ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen;

    2. die sonstigen Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 2 des Gesetzes. Für ihre Bemessungsgrundlage gilt Nummer 1 entsprechend.

    Die Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 4, 7, 8 und 9 des Gesetzes bleiben unberührt.


    Die eigentlichen Details hängen von der Art und Umfang Ihrer Geschäfte sowie der Art der Kassierung ab.


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  • +0 | -0

    ok, gehen wir ins Detail:
    Man gründet eine GartenService Firma... also Garten-Dienstleistungen. Meine Recherchen zeigen dass da zu 90% Bar bezahlt wird. Kann mir nicht vorstellen dass die Rentner sich mit "komplizierte Sachen" wie Rechnung beschäftigen würden :-)
    Also man bekommt Geld auf die Hand. Wie und wo soll ich denn die Einnahmen aufzeichnen? Was bietet sich als geeingnet an?


    Kommentare

  • +0 | -0

    würde mich auf Antworten/Meinungen freuen.

    Danke


    Kommentare

  • +0 | -0

    Hallo,

    Man gründet eine GartenService Firma... also Garten-Dienstleistungen


    Garten-Dienstleistung zählt zu den Haushaltsnahe Dienstleistungen - Privatleute können Steuern sparen, die kann der Auftraggeber in seiner Einkommensteuererklärung ansetzen, demzufolge wird er auf einer Rechnung bestehen und den Betrag überweisen.

    Also man bekommt Geld auf die Hand. Wie und wo soll ich denn die Einnahmen aufzeichnen? Was bietet sich als geeingnet an?


    Bareinnahmen listen Sie chronolgisch im Kassenbuch auf.

    Beispiel:
    Datum; Tageseinnahme; 250,- EUR


    Kommentare

  • +0 | -0

    danke.

    die kann der Auftraggeber in seiner Einkommensteuererklärung ansetzen, demzufolge wird er auf einer Rechnung bestehen und den Betrag überweisen.

    Aus mener Erfahrung und Beobachtugen in meinem Praktikum werden aber fast nie Rechnungen verlangt.
    Also wenn ich meine Bareinnahmen ins Kassenbuch eintrage und dazu auch die Ausgaben, reicht das dem Finanzamt wenn ich ihm das am Ende des Jahres vorlege?

    Hier http://www.gruenderlexikon.de/blog/2008/07/30/haushaltsnahe-dienstleistungen-privatleute-koennen-steuern-sparen/ steht "Quittungen für Barzahlungen werden nicht anerkannt" . Na dann wie soll es denn dann gehen??? Oder sind Quittungen eigentlich anders als Kassenbuch? Ist es hier gemeint dass der Kunde unterschreibt, dass er mir das Geld bar gegeben hat udn diese Quittung=Unterschrift wird im FA nicht anerkannt?


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  • +0 | -0
    Aus mener Erfahrung und Beobachtugen in meinem Praktikum werden aber fast nie Rechnungen verlangt.


    Schön dumm und schön ärgerlich. Das bedeutet Geldverbrennen ohne Sinn.

    So jetzt trennen wir erstmal das Geschäft vom Kunden.

    Geschäft
    Sie listen alle Einnahmen eines Tages im Kassenbuch als Tageseinnahme in einer Summe auf.

    aus den Einnahmen vom 5.07. = 2,- + 20,- +35,- werden dann die
    Tageseinnahme 5.07. = 57,- Euro

    Ob Sie Ihren Kunden Quittungen dafür ausstellen ist unerheblich.
    Sie müssen auf einer Liste oder per Registrierkasse die Einnahmen eines Tages erfassen und die Summe ins Kassenbuch übertragen.

    Privat
    Ihre Kunden als Privatleute können ohne Rechnung und Überweisung - Ihre Leistung nicht bei der Einkommensteuer ansetzen.


    Kommentare

  • +0 | -0

    ok, hab ich verstanden

    Sie müssen auf einer Liste oder per Registrierkasse die Einnahmen eines Tages erfassen und die Summe ins Kassenbuch übertragen.

    Würden Sie das bitte näher erklären?
    Also vom Beispiel:
    in mein Kassenbuch trage ich ein , dass ich 57euro Einnahmen habe, ok. Den Satz vorher verstehe ich nicht ganz " Sie müssen auf einer Liste oder per Registrierkasse die Einnahmen eines Tages erfassen". Was soll diese Liste sein? Was ist Registrierkasse und läuft das damit?


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  • +0 | -0

    Hallo,

    Liste: um die Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen ist ein spezieller Kassenbericht erforderlich.
    Den Kassenbericht können Sie sich kostenlos unter http://www.betriebsausgabe.de/blog/2010/06/08/vorlage-kassenbericht/ downloaden.

    Oder
    Sie nutzen eine Registrierkasse


    Kommentare

  • +0 | -0
    Sie müssen auf einer Liste oder per Registrierkasse die Einnahmen eines Tages erfassen und die Summe ins Kassenbuch übertragen.


    ok, auf dem Kassenbericht sind aber 2 Posten - Einnahmen und Ausgaben. Welche Summe soll ich denn ins Kassenbuch eintragen - die Summe der TagesEinnahmen oder die Differenz zwischen Tageseinnahmen und Tagesausgaben?

    Ich denke , dass ich die einzelnen Einnahmen und Ausgaben des Tages in den Kassenbericht erfasse. Und ins Kassenbuch eben NUR die Summe der Einnahmen vom Tag (=Tagesumsatz).
    Richtig?


    Kommentare

  • +0 | -0

    sind meine Überlegungen richtig?

    Ich denke , dass ich die einzelnen Einnahmen und Ausgaben des Tages in den Kassenbericht erfasse. Und ins Kassenbuch eben NUR die Summe der Einnahmen vom Tag (=Tagesumsatz).


    Kommentare

  • +0 | -0

    wie und wo werden denn die Ausgaben erfasst? Werden sie auch ins Kassenbericht bzw Kassenbuch eingetragen?

    danke


    Kommentare

  • +0 | -0

    ich verstehe den Unterschied zwischen Kassenbericht und Kassenbuch? Ich dachte Kassenbericht erfasst den Tagesumsatz und das Kassenbuch den Kassenbestand zum bestimmten Zeeitpunkt.
    Die Vorlage des Kassenberichts hier http://www.betriebsausgabe.de/blog/wp-content/uploads/2010/06/Vorlage-Kassenbericht.pdf zeigt dass ganz oben der Kassenbestand des Vortages eingetragen wird, zu dem die Tageseinnahmen hinzugerechnet und die Tagesausgaben abgezogen werden... ist das aber nicht die Aufgabe des Kassenbuches

    bitte um Hilfe


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