Bar-Einnahmen vor Finanzamt?
(12 Antworten)hallo
ich habe im Forum gesucht, aber so richtig eine Antwort habe ich nicht gefunden.
Also die Frage ist, wenn die Einnahmen vor allem bzw. nur in Bar erfolgen, wie soll/muss ich denn all diese Bar-Einnahmen vorm Finanzamt ausweisen? Als Kleinunternehmer besteht keine Buchführungspflicht...glaube ich. Aber was muss ich dann tun, damit ich am Ende des Jahres meinen Umsatz vorm FA nachweisen kann?
Welche Möglichkeiten gibt es?
Danke
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
-
Hallo,
es gibt zwar keine Buchführungspflicht, aber eine Pflicht zur Aufzeichnung Ihrer Bareinnahmen aus umsatzsteuerlicher Sicht.§ 65 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
Unternehmer, auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes anzuwenden ist, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben Folgendes aufzuzeichnen:
1. die Werte der erhaltenen Gegenleistungen für die von ihnen ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen;
2. die sonstigen Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 2 des Gesetzes. Für ihre Bemessungsgrundlage gilt Nummer 1 entsprechend.
Die Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 4, 7, 8 und 9 des Gesetzes bleiben unberührt.
Die eigentlichen Details hängen von der Art und Umfang Ihrer Geschäfte sowie der Art der Kassierung ab.Kommentar schreiben
Kommentare
-
ok, gehen wir ins Detail:
Man gründet eine GartenService Firma... also Garten-Dienstleistungen. Meine Recherchen zeigen dass da zu 90% Bar bezahlt wird. Kann mir nicht vorstellen dass die Rentner sich mit "komplizierte Sachen" wie Rechnung beschäftigen würden :-)
Also man bekommt Geld auf die Hand. Wie und wo soll ich denn die Einnahmen aufzeichnen? Was bietet sich als geeingnet an?
Kommentare
-
Hallo,
Man gründet eine GartenService Firma... also Garten-Dienstleistungen
Garten-Dienstleistung zählt zu den Haushaltsnahe Dienstleistungen - Privatleute können Steuern sparen, die kann der Auftraggeber in seiner Einkommensteuererklärung ansetzen, demzufolge wird er auf einer Rechnung bestehen und den Betrag überweisen.Also man bekommt Geld auf die Hand. Wie und wo soll ich denn die Einnahmen aufzeichnen? Was bietet sich als geeingnet an?
Bareinnahmen listen Sie chronolgisch im Kassenbuch auf.
Beispiel:
Datum; Tageseinnahme; 250,- EUR
Kommentare
-
danke.
die kann der Auftraggeber in seiner Einkommensteuererklärung ansetzen, demzufolge wird er auf einer Rechnung bestehen und den Betrag überweisen.
Aus mener Erfahrung und Beobachtugen in meinem Praktikum werden aber fast nie Rechnungen verlangt.
Also wenn ich meine Bareinnahmen ins Kassenbuch eintrage und dazu auch die Ausgaben, reicht das dem Finanzamt wenn ich ihm das am Ende des Jahres vorlege?
Hier http://www.gruenderlexikon.de/blog/2008/07/30/haushaltsnahe-dienstleistungen-privatleute-koennen-steuern-sparen/ steht "Quittungen für Barzahlungen werden nicht anerkannt" . Na dann wie soll es denn dann gehen??? Oder sind Quittungen eigentlich anders als Kassenbuch? Ist es hier gemeint dass der Kunde unterschreibt, dass er mir das Geld bar gegeben hat udn diese Quittung=Unterschrift wird im FA nicht anerkannt?
Kommentare
-
Aus mener Erfahrung und Beobachtugen in meinem Praktikum werden aber fast nie Rechnungen verlangt.
Schön dumm und schön ärgerlich. Das bedeutet Geldverbrennen ohne Sinn.
So jetzt trennen wir erstmal das Geschäft vom Kunden.
Geschäft
Sie listen alle Einnahmen eines Tages im Kassenbuch als Tageseinnahme in einer Summe auf.
aus den Einnahmen vom 5.07. = 2,- + 20,- +35,- werden dann die
Tageseinnahme 5.07. = 57,- Euro
Ob Sie Ihren Kunden Quittungen dafür ausstellen ist unerheblich.
Sie müssen auf einer Liste oder per Registrierkasse die Einnahmen eines Tages erfassen und die Summe ins Kassenbuch übertragen.
Privat
Ihre Kunden als Privatleute können ohne Rechnung und Überweisung - Ihre Leistung nicht bei der Einkommensteuer ansetzen.
Kommentare
-
ok, hab ich verstanden
Sie müssen auf einer Liste oder per Registrierkasse die Einnahmen eines Tages erfassen und die Summe ins Kassenbuch übertragen.
Würden Sie das bitte näher erklären?
Also vom Beispiel:
in mein Kassenbuch trage ich ein , dass ich 57euro Einnahmen habe, ok. Den Satz vorher verstehe ich nicht ganz " Sie müssen auf einer Liste oder per Registrierkasse die Einnahmen eines Tages erfassen". Was soll diese Liste sein? Was ist Registrierkasse und läuft das damit?
Kommentare
-
Hallo,
Liste: um die Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen ist ein spezieller Kassenbericht erforderlich.
Den Kassenbericht können Sie sich kostenlos unter http://www.betriebsausgabe.de/blog/2010/06/08/vorlage-kassenbericht/ downloaden.
Oder
Sie nutzen eine Registrierkasse
Kommentare
-
Sie müssen auf einer Liste oder per Registrierkasse die Einnahmen eines Tages erfassen und die Summe ins Kassenbuch übertragen.
ok, auf dem Kassenbericht sind aber 2 Posten - Einnahmen und Ausgaben. Welche Summe soll ich denn ins Kassenbuch eintragen - die Summe der TagesEinnahmen oder die Differenz zwischen Tageseinnahmen und Tagesausgaben?
Ich denke , dass ich die einzelnen Einnahmen und Ausgaben des Tages in den Kassenbericht erfasse. Und ins Kassenbuch eben NUR die Summe der Einnahmen vom Tag (=Tagesumsatz).
Richtig?
Kommentare
-
sind meine Überlegungen richtig?
Ich denke , dass ich die einzelnen Einnahmen und Ausgaben des Tages in den Kassenbericht erfasse. Und ins Kassenbuch eben NUR die Summe der Einnahmen vom Tag (=Tagesumsatz).
Kommentare
-
wie und wo werden denn die Ausgaben erfasst? Werden sie auch ins Kassenbericht bzw Kassenbuch eingetragen?
danke
Kommentare
-
ich verstehe den Unterschied zwischen Kassenbericht und Kassenbuch? Ich dachte Kassenbericht erfasst den Tagesumsatz und das Kassenbuch den Kassenbestand zum bestimmten Zeeitpunkt.
Die Vorlage des Kassenberichts hier http://www.betriebsausgabe.de/blog/wp-content/uploads/2010/06/Vorlage-Kassenbericht.pdf zeigt dass ganz oben der Kassenbestand des Vortages eingetragen wird, zu dem die Tageseinnahmen hinzugerechnet und die Tagesausgaben abgezogen werden... ist das aber nicht die Aufgabe des Kassenbuches
bitte um Hilfe
Kommentare
Antworten
Interessantes aus dem Magazin
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Das sollten Sie im punkto Steuern und Finanzamt beachten
Wie schön wäre das Leben ohne Steuern, Beiträge und Abgaben sowie denen die genau das von uns woll...
Rechtsverbindliche Auskünfte vom Finanzamt jetzt auch gebührenfrei
Schon seit Ende 2006 berechnen die Finanzämter eine Gebühr, wenn sie eine rechtsverbindliche Ausku...
Wann schätzt das Finanzamt eine Steuer und wie hoch?
Eine Steuerschätzung ist so ziemlich das Unangenehmste, was einem ...
Aus dem Ratgeber
Wohnsitz umgemeldet, neues Finanzamt?
Hallo, ich betreibe jetzt schon fast 2 Jahre eine ...
Verzweiflung Einkommensteuer
Ich habe im Letzten Jahr ein Kleinstunternehmen beim ...
Finanzamt
Guten morgen alle miteinand, Ich habe ein ...