Ausbildung, Gewerbe, Steuererklärung
(3 Antworten)Hallo Torsten, hallo liebe Leute
So, jetzt hab ich mal einige Fragen, da ich diese Woche gerne zum Gewerbeamt wollte.
Zunächst ein paar grundlegende Fragen. Meine Situation ist folgende:
Bin zur Zeit noch Auszubildener und habe seit geraumer Zeit eine Webseite, über die ich mit zunehmender Zeit immer mehr Einnahmen durch Werbung und Partnerlinks generiere.
Zudem ist die Erstellung von Webseiten und Grafiken geplant, welche ebenfalls als Einnahmen verzeichnet werden würden.
Desweiteren wäre ich nicht abgeneigt in ferner Zukunft einen Online-Shop ins Netz zu stellen. (noch in Entwicklung)
Jetzt muss wohl ein Gewerbe her, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Man kann sich ja bei Einnahmen Brutto unter 17.500€ als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen kann.
1. Was passiert denn, wenn ich durch mehrere Einnahmequellen doch über die 17.500€ im Jahr komme?
2. Wie sieht es aus, wenn ich noch in der Ausbildung stecke?
Es gibt ja einen Steuerfreibetrag von 7664€, den hätte ich ja fast mit dem Ausbildungsgehalt abgedeckt.
Würde ja dann heißen, dass alles was darüber hinaus verdient wird, komplett versteuert werden müsste? ( Einkommensteuer + ggf. Umsatzsteuer)
3. Wird der AG davon erfahren, wenn ich es ihm nicht serviere?
Sprich, wird sich dadurch etwas an den Sozialversicherungsbeiträgen ändern?
Was müsste ich sonst noch beachten?
4. Nun gehen wir mal davon aus, die Seite wäre schon 2008 entstanden und es wurden auch bereits Einnahmen generiert. (gering oder nicht gering spielt erstmal keine Rolle)
Klar besteht jetzt die Möglichkeit das Gewerbe erst ab z.B. 01. April 2009 anzumelden.
Ich würde aber sehr gerne alles 100% sauber gestalten und somit auch alle Einnahmen aus 2008, (auch wenn nur geringe) versteuern.
Natürlich würde dies eine Steuernachzahlung mit sich bringen, aber das wäre ja dann der sichere Weg für die Zukunft?
Weil sollte es irgendwann einmal geprüft werden, fahre ich so mit Sicherheit besser.
Ich möchte halt nur nicht, dass es da Probleme gibt, weil es ja für das Jahr 2008 wäre und noch kein Gewerbe vorhanden war. Es handelt sich primär um generierte Einnahmen durch Werbung und Parterprogrammen auf Webseiten.
Oder sollte ich vielleicht doch den Weg zum Steuerberater wählen?
Ich will halt nicht ins offene Messer laufen und mich genug informiert haben
Danke vorab für Aufklärung.
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Antworten
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hallo viele Fragen,
Ich versuche mal hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen.1. Was passiert denn, wenn ich durch mehrere Einnahmequellen doch über die 17.500€ im Jahr komme?
Wenn das passiert, ist so verpflichtet, ab dem nächsten Wirtschaftsjahr Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Dazu haben wir auch einen kostenlosen online Rechner zum ThemaKleinunternehmerregelung auf einem anderen Projekt. Deswegen nicht verwirrt sein, die Seite sieht nur so ähnlich aus. da kannst du deine Umsätze und deine Situation eingeben und bekommst als Ergebnis raus, was du entsprechend tun musst.
trotzdem empfehle ich einer Beratung bei einem Steuerberater, wenn du keinen Hast, kannst du auch die online Variante nutzen.
http://www.gruenderlexikon.de/steuerberatung.php2. Wie sieht es aus, wenn ich noch in der Ausbildung stecke?
Es gibt ja einen Steuerfreibetrag von 7664€, den hätte ich ja fast mit dem Ausbildungsgehalt abgedeckt.
Würde ja dann heißen, dass alles was darüber hinaus verdient wird, komplett versteuert werden müsste? ( Einkommensteuer + ggf. Umsatzsteuer)
das könnte es heißen, da ich aber deine steuerliche Situation nicht kenne, kann ich auch hier nur einen Steuerberater empfehlen, der eventuell eine vor Abrechnung oder Prognose erstellt.
Bitte lies dir mal folgenden Beitrag durch:
Warum ein Steuerberater mehr Einkommensteuer spart als kein Steuerberater
das erklärt einiges von allein.3. Wird der AG davon erfahren, wenn ich es ihm nicht serviere?
man sollte seinem Arbeitgeber schon mitteilen, was man nebenbei machten Sonst wunderte er sich, warum du an der Arbeit plötzlich ständig schläfst. Das wäre dann nicht so gut, gerade wenn du in Ausbildung bist.
bitte dazu folgenden Artikel gelesen:
Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
bei Nummer vier w;rde ich auf jeden Fall zu einem Steuerberater verweisen. Vielleicht hilft auch unser Steuerberater ihrem Forum, Herr Kexel.
es gibt noch eine kleine Hilfe, das Thema Nebengewerbe und h'rter Ausgleich. Dazu kann man auch folgenden Artikel gelesen und entsprechenden online Rechner nutzen.
Härteausgleich für Kleingewerbetreibende
im allgemeinen empfehle ich, erst einmal unsere Artikel in der Kategorie FAQ zu lesen. Dann sind viele Fragen schon beantwortet
http://www.gruenderlexikon.de/blog/category/faq/
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Hallo,
zu Punkt 4 ist hinzuzufügen, dass ein Gewerbe nicht mit der Anmeldung entsteht, sondern mit dem tatsächlichen Handeln.
Die persönliche Steuerpflicht entsteht mit der Vollendung der Geburt und nicht erst mit der Anmeldung beim Standesamt.
Also, Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung 2008 angeben.
Hier gibt es keine Tipps zur Steuerhinterziehung.
Und noch ein Tipp zum Geld sparen - lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.
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Vielen Dank für die Antworten.
@Kexel: Tipps zur Steuerhinterziehung wollte ich niemals haben. Nur Tipps, wie ich das am Besten versteuern kann. Die Antwort haben Sie mir ja gegeben.
Übrigens bin ich jetzt in Händen eines Steuerberater...
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