Aufmaß-Service

(3 Antworten)
+1 -0

Hallo,
ich möchte mich nebenberuflich Selbsständig machen und einen Aufmaß-Service für Wohnungen anbieten. Es sollen Wohnungen ausgemessen werden und in einem Plan im Maßstab 1/100 dokumentiert werden. Ich bin Dipl.-Ing. aber nicht in der Architektenkammer, darf darüber hinaus auch keine weiteren Planungen anbieten, will ich auch nicht. Ich brauche auf jeden Falle eine Berufshaftpflichtversicherung, weiß aber noch nicht wie teuer so was ist. Aber die eigentliche Frage lautet: Gibt es überhaupt einen Markt dafür? Was für Preise kann ich verlangen? Muß ich noch etwas wichtiges Beachten bzw. mit was für Gefahren muß ich rechnen?
Danke für eine Antwort
Jans

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    Hallo,

    hier noch ein paar Fragen denen Sie auch noch nachgehen sollten:

    - Wieso sollte eine Wohnung im nachhinein ausgemessen werden - daüfr gibt es doch eine Bauzeichnung mit Flächenberechnung?
    - Was können Ihre Kunden mit Ihrem Arbeitsergebnis anfangen?
    - Was haben Ihre Kunden finanziell von Ihren Arbeiten?
    - Wie finanzkräftig sind Ihre Kunden (Privatpersonen, Vermieter, Unternehmer)?
    - Warum sollte jemand von Ihnen diese Leistung anfordern und nicht gleich von einem "richtigen" Architekten, der auch einer Kammer angehört?
    - Kann Ihre Tätigkeit auch von Gerichten genutzt werden - Gutachten für Gerichte?
    - Gibt es bereits Leute, die so etwas machen? Wie bieten die ihre Tätigkeit, z. B. im Internet an?


  • +0 -0

    ich könnte mir einen markt im handwerksbereich vorstellen...als entlastung für handwerksmeister die ihre baustelle im nachhinein aufmessen müßen und selber unter zeitdruck stehen.
    also vielleicht mal eine umfrage bei allen handwerksbetrieben in ihrer umgebung machen.
    viel glück


  • +0 -0

    Die Antwort auf die Fragen von Kexel ist mehr als dürftig.
    Es ist auch nicht annähernd ein Konzept zu erahnen.
    Und Wörter wie "könnte" und "vielleicht" sagen schon alles.


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

ich bin aus EU Land ( Litauen) , ich arbeite nicht, bekomme auch keine Arbeitslose Geld, oder irgendwelche Sozialhilfe. Wenn ich Nebengewerbe mache, wie viel darf man pro Monat verdienen ? Ist der Krankenversicherung für mich Pflicht ? Neu

ich bin aus EU Land ( Litauen) , ich arbeite nicht, bekomme auch keine Arbeitslose Geld, oder irgen...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen