Auf Teilzeit oder gleich Gewerbe anmelden ?
(1 Antwort)Hallo allerseits, ich lese schon eine Weile hier rum aber ich komme nicht auf die Antworten meiner momentanen Fragen! Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir ein paar hilfreiche Auskünfte geben könntet !
Ich fing im Dez. 2008 einen 400 Euro Job an wobei mir das Geld allerdings lange nicht ausreichte um hier alles finanzieren zu können. Dann nahm ich im Juli 2009 einen weiteren 400 Euro Job an ! Da zwei Jobs dieser Art nicht erlaubt sind hatte ich die Chance auf dem ersten 400 Job seit Mitte Sept. auf sozialversicherungspflichtiger Ebene mit 401 Euro mtl. weiterhin eingestellt zu werden. Das Problem ist nur das ich oft nur ca. 280 - 330 Euro dort verdiene und alles andere nur pro Forma über die Lohnsteuerkarte abgewickelt wird, ich jedoch den vollen Satz Steuern und Abgaben zahlen muss ! Nun nehme ich Tiere in Pension seit diesem Sommer und habe schon einige Euro damit verdient und langsam aber sicher stellt sich die Frage ob es nicht sinnvoll wäre ein Nebengewerbe anzumelden in Form einer Tierpension und diesen Teilzeitjob der mich ja mehr Steuern kostet als was ich verdiene (lohnsteuerklasse 5 und getrennt lebend !) als Selbstständige mit in Rechnung zu stellen. Es dreht sich um einen Fahrerjob wo ich morgens ca. 3 mal die Woche Ware ausliefere ! Diesen Monat werde ich wieder umsonst dort arbeiten da ich ja für 401 Euro Steuern zahlen muss ....aber in Wahrheit auf Stundenbasis abgerechnet werde ! Wenn ich die Tierpension anmelde und die Fahrertätigkeit mit als Tätigkeit in dieGewerbeanmeldung schreibe hätte ich doch bestimmt mehr davon ! Vor allem würde ich gerne in der KV meines getrennt lebenden Mannes bleiben wo ich ja nun seit Mitte Sept. selber krankenversichert bin über diesen Teilzeitjob. Hätte ich Anspruch auf Gründungsgeld obwohl ich nirgendwo her Gelder beziehe ? Vor allem habe ich ja meinen Hof und muss ja in eine Tierpension nichts inverstieren ? Fragen über Fragen ! Wenn ich meiner Chefin in Zukunft ne Rechnung schreiben würde wäre sie damit voll und ganz einverstanden ! Vor allem ist es ja eine Frage der Zeit bis das mir mal ein Mann vom Finanzamt seinen Hund in Pflege bringt !!! Ich hoffe ihr könnt mir da ein bißchen Licht ins Dunkle bringen, Gruß Uschi
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Hallo Uschi,
Hallo allerseits, ich lese schon eine Weile hier rum aber ich komme nicht auf die Antworten meiner momentanen Fragen! Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir ein paar hilfreiche Auskünfte geben könntet !
ich werde es probieren, kann es aber nicht versprechen, im Zweifel einfach mal zu einem örtlichen Steuerberater oder zu einem zuständigen Amt den. Ich werde zu der entsprechenden Zeit darauf hinweisen.Da zwei Jobs dieser Art nicht erlaubt sind
Wieso sind zwei Minijobs nicht erlaubt? Es gibt sehr viele Menschen, die mit mehreren Minijobs ihren Lebensunterhalt finanzieren. Verlass dich also nicht auf Leute, die keine Ahnung haben, sondern frage lieber Fachleute oder die zuständigen Ämter.Das Problem ist nur das ich oft nur ca. 280 - 330 Euro dort verdiene und alles andere nur pro Forma über die Lohnsteuerkarte abgewickelt wird, ich jedoch den vollen Satz Steuern und Abgaben zahlen muss !
das ist dumm und kommt dabei heraus, wenn man Leuten vertraut, die keine Ahnung haben oder das so aussehen lassen, tatsächlich jedoch genau wissen was sie tun.Wenn ich die Tierpension anmelde und die Fahrertätigkeit mit als Tätigkeit in die Gewerbeanmeldung schreibe hätte ich doch bestimmt mehr davon !
das denke ich auch, es wird sich zumindest so ein. Deinen jetzigen Chefs würde ich mal gehörig in den Hintern treten, und mit einer Anzeige drohen, denn das ist nicht in Ordnung was da gemacht wird.Vor allem würde ich gerne in der KV meines getrennt lebenden Mannes bleiben wo ich ja nun seit Mitte Sept. selber krankenversichert bin über diesen Teilzeitjob.
das ist insoweit auch kein Problem, solange ein maximal 15 Stunden pro Woche betrieben wird, und weiter keine anderen Einnahmen vorhanden sind, kann man bei der Krankenkasse die kostenloseFamilienversicherung beantragen. Dazu Bitte nochmal bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nachfragen und den Fall genau prüfen lassen.Hätte ich Anspruch auf Gründungsgeld obwohl ich nirgendwo her Gelder beziehe ?
du meinst sicher den Gründungszuschuss. Das könnte problematisch werden, da dieser nur ein Existenzgründer ausgezahlt wird, die hauptberuflich selbstständig sind, also mehr als 15 Stunden pro Woche. Doch dann geht auch die kostenlose Familienversicherung nicht mehr, so wie du es vorhattest.Wenn ich meiner Chefin in Zukunft ne Rechnung schreiben würde wäre sie damit voll und ganz einverstanden
Verhandelt aber vorher mit ihr den Stundensatz, nicht dass du dich wieder ärgerst und für Lau arbeitest.
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