Architektur Dienstleistung

(1 Antwort)
+1 -0

Hallo zusammen,

Ich arbeite zur Zeit als angestellter Architekt in England.
Im Juli werde ich aus familiaeren Gruenden zurueck nach Deutschland gehen.
Mein englischer Arbeitgeber hat mir angeboten weiterhin ab und an fuer ihn von Deutschland aus Arbeiten zu erledigen (in dem Buero bin ich bisher der einzige der die Software dazu beherrscht).
Da ich immer wieder auch von anderen englischen Architekten anfragen bekomme ob ich fuer sie diese Arbeit erledigen kann hab ich mir ueberlegt in Deutschland nicht mehr als angestellter zu Arbeiten sondern als eine Art Dienstleister fuer Architekten.

Meine Frage ist nun was ich da zu tun habe. Ich kenn mich mit der Matherie noch so garnicht aus.

Muss ich das als Gewerbe anmelden? (Kleingewerbe?)
Es ist dann ja quasi eine freiberufliche taetigkeit. Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und (Klein)Gewerbe?
Wie ist das mit den Steuern und Versicherungen? Ich nehme an da ich in Deutschland wohnen werde muss ich die steuern auch dort abfuehren.
Welche Versicherungen sollte man unbedingt haben?

Ich weiss, das sind sehr viele Fragen und hoffe das mir hier geholfen werden kann.

Danke schon einmal im vorraus

Sm3agol

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    hallo,

    Muss ich das als Gewerbe anmelden? ( Kleingewerbe?)


    wenn sie studiert haben und architekt sind, dann wird kein gewerbe angemeldet sondern eine freiberufliche tätigkeit beim finanzamt. einfach formlos brief hinschicken und mitteilen, dass ab 1.3. oder so eine freiberufliche tätigkeit aufgenommen wird. das wird dan n schriftlich bestätigt.

    der unterschied liegt in der gewerbeanmeldung und den tätigkeiten. die sind größtenteils hier nachlesbar http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

    also meist berufe, wo ein studium voraussetzung ist. genauer ist es aber nciht definiert. außerdem brauchen freiberufler keine gewerbesteuer zu zahlen, da kein gewerbeanmeldung.

    Wie ist das mit den Steuern und Versicherungen? Ich nehme an da ich in Deutschland wohnen werde muss ich die steuern auch dort abfuehren.


    steuern ist bitte mit dem steuerberater ihres vertrauens zu klären oder herr kexel hier im forum, der ist stb.

    Welche Versicherungen sollte man unbedingt haben?


    das kommt darauf an, wie und was sie abgesichert haben wollen.
    dazu haben wir mal einen bericht geschrieben, was ein existenzgründer versichern sollte.
    http://www.gruenderlexikon.de/blog/2005/09/05/was-braucht-ein-existenzgrunder-an-versicherungen/

    hier sind alle beiträge zu versicherungen
    http://www.gruenderlexikon.de/blog/category/versicherungen/

    sinnvoll sind auf jeden fall vorher versiherungsvergleiche durchzuführen, um ein gefühl für teure und billige versicherungen zu bekommen. mit dem gefühl kann man dann zu seinem versicherungsvertreter des vertrauens gehen oder online abschließen, denn online oder direkte versicherungen sind in der regel günstiger.

    versicherungen unter http://www.tarifevergleichen.com/versicherungen-vergleichen.html vergleichen.

    welche versicherungen sind empfehlenswert?
    auf jeden fall krankenversicherung, gesetzlich oder privat hängt von ihrem gesundheitszustand etc. an. da empfiehlt sich auf jeden fall ein vergleich. gesetzliche kv ist an ihr einkommen gekoppelt, private nicht, die richtet sich nach dem risiko.
    gewerbehaftpflicht, die ist mit sicherheit für architekten sehr teuer, für vermessungsingeneur kostet die zb. mehr als 1000 eur

    rechtsschutz ist optional, rentenversicherung empfehelnswert, kann aber auch später abgeschlossen werden.
    unfallversicherung ist eventuell über die gesetzliche berufsgenossenschaft abzuwickeln. gesetzlcihe freiwillige arbeitslosenversicheurng geht nur, wenn sie sich mit dem gründungszuschuss aus dem alg i gründen.

    hoffe das hilft erst mal, wenn nicht noch mal posten oder anrufen. dazu die servicenummer verwenden, wenn ich nciht da bin, bitte ncoh mal probieren. meist so ab 9 uhr wochentags.


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den E-Books