Anstellung meines Ehemannes im Geschäft , einige Fragen
(1 Antwort)Hallo
Ich möchte ein Geschäft eröffnen.
Es handelt sich dabei um einen Gemüsehandel.
Ich selber gehe zur Arbeit und möchte dazu meinen Mann dafür als Verkäufer einstellen.
Er wird für mich zu bestimmten Zeiten , also im Teilzeit zu den Märkten fahren.
Sein Arbeitsentgeld wird gerade mal über 420 Euros liegen und ich will , oder besser gesagt muss ihn dann ja versichern .
Stimmt das ?
Wie sieht es aus , falls nach einem Jahr oder mehrern Jahren noch immer kein Ertrag vom Geschäft zu sehen ist?
Kann ich denn der Arbeitgeber meines Mannes sein und ihn dadurch Pflichtversichern?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss Iser
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Antworten
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Hallo,
also Ihr Mann möchte sich gerne möglichst günstig in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. bei einer Ersatzkasse versichern.
Für einen Arbeitslohn eine Ehepartners knapp über der Minijobgrenze von 400 Euro werden Sie nur sehr schwer eine Krankenkasse finden, die das akzeptiert.
Einfach mal bei diversen Krankenkasse und der örtlichen AOK nachfragen.
Fragen kostet - wie hier im Forum - auch bei den Krankenkassen nichts.
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