Anstellung meines Ehemannes im Geschäft , einige Fragen

(1 Antwort)
+1 -0

Hallo
Ich möchte ein Geschäft eröffnen.
Es handelt sich dabei um einen Gemüsehandel.
Ich selber gehe zur Arbeit und möchte dazu meinen Mann dafür als Verkäufer einstellen.
Er wird für mich zu bestimmten Zeiten , also im Teilzeit zu den Märkten fahren.
Sein Arbeitsentgeld wird gerade mal über 420 Euros liegen und ich will , oder besser gesagt muss ihn dann ja versichern .
Stimmt das ?
Wie sieht es aus , falls nach einem Jahr oder mehrern Jahren noch immer kein Ertrag vom Geschäft zu sehen ist?
Kann ich denn der Arbeitgeber meines Mannes sein und ihn dadurch Pflichtversichern?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss Iser

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    Hallo,

    also Ihr Mann möchte sich gerne möglichst günstig in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. bei einer Ersatzkasse versichern.

    Für einen Arbeitslohn eine Ehepartners knapp über der Minijobgrenze von 400 Euro werden Sie nur sehr schwer eine Krankenkasse finden, die das akzeptiert.

    Einfach mal bei diversen Krankenkasse und der örtlichen AOK nachfragen.
    Fragen kostet - wie hier im Forum - auch bei den Krankenkassen nichts.


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...