Als Angestellter eine freiberufliche Tätigkeit ausüben
(1 Antwort)Hallo,
monentan schwimme ich ein wenig im §§-Dschungel Deutschlands hin und her...
Ich bin seit ca. 3 Jahren für ein Onlinemagazin tätig, dies war als reines Hobby zu verstehen und ich habe keinen Verdienst gehabt. Ab demnächst habe ich nun die Möglichkeit Geld nebenher zu verdienen. Dabei handelt es sich aber um nur geringe Beträge (monatl. Umsatz max. 100 € also aufs Jahr gesehen 1200 €). Hauptberuflich verdiente ich etwas 25000 € brutto.
Da ich als Redakteur tätig bin, falle ich wohl unter die Freiberuflicher. Meine Ausgaben werden vorraussichtlich(wenn ich es auf die vergangen Jahre betrachte) ebenfalls bei ca. 100 € monatlich liegen. Fällt es dann unter Hobby " Liebhaberei"? Und sollte ich vielleicht dochmal einen Gewinn haben wird dieser sicherlich unter 410 € im Jahr betragen?
Wie soll ich am besten vorgehen? Ich habe jetzt auch keine große Lust für so einen geringen Betrag einen Steuerberater zu aktivieren oder (die ohnehin umfangreiche Steuererklärung) noch um weitere Zettel zu erweitern?
Die Firma verlangt außerdem, dass ich Rechnungen schreibe. Ist es in diesem Fall dann überhaupt noch mögl. von einem Hobby zu sprechen?
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Hurri
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Hallo Hurri,
monentan schwimme ich ein wenig im §§-Dschungel Deutschlands hin und her...
Das geht den meisten so, in Deutschland auch kein Wunder.
Die Firma verlangt außerdem, dass ich Rechnungen schreibe. Ist es in diesem Fall dann überhaupt noch mögl. von einem Hobby zu sprechen?
Dann werden Sie um eine Anmeldung der Tätigkeit beim Finazamt, also die Anmeldung ihrer freiberuflcihen Tätigkeit nciht herum kommen.... oder (die ohnehin umfangreiche Steuererklärung) noch um weitere Zettel zu erweitern?
das bleibt nciht aus, ob mit oder ohne Steuerberater. Sie müssen eine Gewinnermittlung (EÜR) abgeben. Ist aber nciht so schwer. Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Das sind dann Ihre Einkünfte aus selbständiger arbeit (= Freiberufliche Tätigkeit)
Das ganze dann ohne Umsatzsteuer.Meine Ausgaben werden vorraussichtlich(wenn ich es auf die vergangen Jahre betrachte) ebenfalls bei ca. 100 € monatlich liegen.
Dann haben sie effekiv keinen Gewinn, sie arbeiten dann für lau. Könte auf dauer schwierig werden, weil sie dann in der tat der liebhaberei verdächtig werden könnten. denn bei einem dauerhaften verlustausweis mindert sich ja ihr anderes einkommen, sie würden steuern sparen und das möchte das finanzamt verhindern, zu mindest auf dauer. mal einen verlust zu erwirtschaften ist ok, aber über mehrere jahre regelmäßig.
Liebhaberei im Lexikon.
Im Blog gibt´s den Beitrag
Liebhaberei erst nach fünf Jahren
Hier sind weitere Forenbeiträge zur Liebhaberei:
Lohnt sich ein Kleingewerbe für mich?
nebenberufliches Kleinunternehmen - Fragen zu Namen, Art und UmsatzUnd sollte ich vielleicht dochmal einen Gewinn haben wird dieser sicherlich unter 410 € im Jahr betragen?
HAbe ich gerade gestern beantwortet. Einfach mal den Beitrag lesen:
Hobby, Nebentätigkeit oder Kleingewerbe? Härteausgleich bei geringen Einkünften
Hilfe....steuerpflichtig oder nicht? Fitnesstrainer
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