Als Angestellter eine freiberufliche Tätigkeit ausüben

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Hallo,

monentan schwimme ich ein wenig im §§-Dschungel Deutschlands hin und her...
Ich bin seit ca. 3 Jahren für ein Onlinemagazin tätig, dies war als reines Hobby zu verstehen und ich habe keinen Verdienst gehabt. Ab demnächst habe ich nun die Möglichkeit Geld nebenher zu verdienen. Dabei handelt es sich aber um nur geringe Beträge (monatl. Umsatz max. 100 € also aufs Jahr gesehen 1200 €). Hauptberuflich verdiente ich etwas 25000 € brutto.

Da ich als Redakteur tätig bin, falle ich wohl unter die Freiberuflicher. Meine Ausgaben werden vorraussichtlich(wenn ich es auf die vergangen Jahre betrachte) ebenfalls bei ca. 100 € monatlich liegen. Fällt es dann unter Hobby " Liebhaberei"? Und sollte ich vielleicht dochmal einen Gewinn haben wird dieser sicherlich unter 410 € im Jahr betragen?

Wie soll ich am besten vorgehen? Ich habe jetzt auch keine große Lust für so einen geringen Betrag einen Steuerberater zu aktivieren oder (die ohnehin umfangreiche Steuererklärung) noch um weitere Zettel zu erweitern?

Die Firma verlangt außerdem, dass ich Rechnungen schreibe. Ist es in diesem Fall dann überhaupt noch mögl. von einem Hobby zu sprechen?

Vielen Dank für die Hilfe

Gruß

Hurri

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