Privateinlage

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Die Überführung von Geldmitteln oder Vermögensgegenständen aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen wird als Einlage oder Privateinlage bezeichnet. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist die Einlage eines Gegenstandes zum Teilwerte anzusetzen. Durch die Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen entsteht für das Unternehmen unter Umständen zusätzliches Abschreibungspotenzial, so dass durch die Restwertabschreibung dieser Wirtschaftsgüter zusätzlicher Aufwand und somit eine gewinnmindernder Effekt verursacht wird. Vgl. dazu Privatentnahme.

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