Patent

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Das Patent gehört zu den Urheberrechten und bietet dem Patentinhaber rechtlichen Schutz gegen Nachahmung oder Kopie einer Erfindung. Die rechtlichen Normen zum Umfang des Patentschutzes und zur Erteilung eines Patentes sind im Patentgesetz von 1877 geregelt. Zur Erteilung eines Patentes ist die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt erforderlich. Die maximale Laufzeit eines Patentes beträgt in der Regel nach § 16 PatG 20 Jahre. Die vermögensrechtlichen Ansprüche des Patentinhabers können durch die Vergabe von Lizenzen auf Andere übertragen werden.

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