Hinzuverdienst und Einstiegsgeld

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Dieses Onlinetool ist für alle Arbeitslosen gedacht, die HARTZ IV bzw. Arbeitslosengld 2 beziehen  und sich selbständig machen wollen oder schon selbstständig sind. Mit unserem Onlinecheck können selbständige Unternehmer aus diesem Bereich prüfen, bei welchem Gewinn wie viel von Ihren Sozialbezügen abgezogen wird. Denn was ihnen nach der Überprüfung vom Grundsicherungsamt / ARGE noch bleibt, rechtfertigt oft den Aufwand nicht. Von Einkommen zwischen 100 Euro und 800 Euro bleiben einem HARTZ-IV-Empfänger maximal 140 Euro.

Der Bezug von Arbeitslosengeld 2 berechtigt zum so genannten Einstiegsgeld, das zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt wird. Darüber hinaus können finanzielle Hilfen zur Beschaffung von Sachgütern oder Leistungen für den Unternehmensaufbau gewährt werden.
Gerade wenn die selbstständige Tätigkeit erst ausgetestet wird, ist die Einhaltung der Zuverdienstgrenzen die beste Variante, die bestehende Sicherung nicht aufzugeben und sich gleichzeitig neue Verdienstmöglichkeiten zu erschließen. Die rechtlichen Grundlagen, Freibeträge und Regelungen zum Online-Rechner finden Sie im SGB II § 11 Absatz 2 Satz 1 ff. 

Testen Sie unseren Onlinelinerechner und beantworten Sie einfach folgende Fragen:


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