Hinzuverdienst zum Arbeitslosengeld 2 bzw. Einstiegsgeld bei Selbstständigen
Dieses Onlinetool ist für alle Arbeitslosen gedacht, die nach Hartz IV Arbeitslosengeld 2 beziehen und sich selbständig machen wollen oder schon selbstständig sind.
Mit unserem Onlinecheck können selbständige Unternehmer prüfen, bei welchem Gewinn wie viel von Ihrem Arbeitslosengeld 2 abgezogen wird und was Ihnen nach der Überprüfung vom Grundsicherungsamt / ARGE noch bleibt.
Die rechtlichen Grundlage, Freibeträge und Regelungen zum Onlinerechner finden Sie im SGB II § 11 Abs. 2 Satz 1 ff.
Testen Sie unseren Onlinelinerechner und beantworten Sie einfach folgende Fragen:
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