Nichtveranlagungsbescheinigung

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Steuerpflichtige, die aufgrund ihrer persönlichen Situation keine oder nur sehr geringe Einkünfte haben, können bei Ihrem Finanzamt eine derartige Bescheinigung beantragen. Dem Antrag kann für längstens drei Jahren stattgegeben werden und entbindet den Steuerpflichtigen von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Die Nichtveranlagungsbescheinigung führt auch zu einer Nichterhebung der Kapitalertragsteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen, so dass die Kapitalertragsteuer direkt von den Geldinstituten ausbezahlt und somit nicht an das Finanzamt weitergeleitet wird.

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