Nebengewerbe

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Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe zu verstehen, was allerdings nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber, dabei insbesondere der Sozialversicherungsträger die gesetzlichen Krankenkassen, ziehen bei 15 Arbeitsstunden pro Woche die Grenze zwischen Nebengewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit. Das Wort Nebengewerbe gibt dabei keine Auskunft über die Rechtsform des Unternehmens. Es kann prinzipiell jedes Gewerbe als Nebengewerbe ausgeübt werden, wobei es keine unterschiedliche Anmeldung beim Gewerbeamt gibt, d.h. die Anmeldung eines Nebengewerbes sieht genau so aus, wie die eines Hauptgewerbes. Der Arbeitgeber sollte in jedem Fall über das künftige oder bereits bestehende Nebengewerbe des Arbeitnehmers informiert werden. Außerdem sollte auch mit dem Nebengewerbe keine Konkurrenzsituation zum Arbeitgeber hergestellt werden. Beides führt in der Praxis für gewöhnlich zu Streitigkeit, die nicht selten vor Gericht ausgetragen werden.

Synonym werden häufig die Begriffe Nebentätigkeit, Kleingewerbe oder Kleinunternehmen verwendet. Durch das Nebengewerbe ist der Existenzgründer nicht verpflichtet eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Der Gründer kann u.U. mit seinem Nebengewerbe weiterhin über die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse oder die zuständige Bundesagentur für Arbeit versichert werden.

Beispiel für ein Nebengewerbe
Der Arbeitnehmer möchte neben seinem Vollzeitjob als Bürokaufmann bei einem großen deutschen Büroartikelhersteller in seiner Freizeit selbst hergestellte Textilien bei eBay verkaufen.Dazu meldet er ordnungsgemäß ein Gewerbe bei seinem zuständigen Gewerbeamt an. Einmal im Jahr ermittelt er die Kosten (Betriebsausgaben) und seine Erlöse, Umsätze bzw. Betriebseinnahmen, so dass er dem Finanzamt in seiner Steuererklärung den Gewinn aus seinem Nebengewerbe mitteilen kann. Eine zusätzliche Krankenversicherung benötigt er nicht, da er ja im Hauptjob bereits krankenversicherungspflichtig beschäftigt ist. Die Steuern (insbesondere die Einkommensteuer) für sein Nebengewerbe kann er nur ermitteln, wenn er auch seine übrigen Einkünfte ermittelt hat und seine steuerliche Situation insgesamt betrachtet. Das kostet ihn schon eine Menge Arbeit, weshalb er sich überlegt, die gesamte Steuererklärung, aber auch die Gewinnermittlung für sein Nebengewerbe von einem Steuerberater machen zu lassen. So verursacht das Nebengewerbe zusätzliche Kosten, die er ohne das Nebengewerbe nicht gehabt hätte.


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  • Torsten Montag
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