Wie wird Nachbarschaftshilfe von einer Dienstleistung bzw. Werkleistung abgegrenzt?
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Teil 3 von 3 aus der Serie:
Abgrenzung zur Nachbarschaftshilfe
Abgrenzung zur Nachbarschaftshilfe
- Nachbarschaftshilfe oder gewerbliche Tätigkeit - so urteilt das niedersächsische Finanzgericht
- Eine hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistung ist eine gewerbliche Tätigkeit
- Wie wird Nachbarschaftshilfe von einer Dienstleistung bzw. Werkleistung abgegrenzt?
Bin ich schon selbständig gewerblich tätig, wenn ich regelmäßig den Hund des Nachbarn ausführe oder dessen Rasen mähe? Welche Regelungen treffen zu, wenn ich meinem Bruder beim Hausbau helfe und er mir die Kosten für die Fahrten ersetzt? Diese Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeiten wollen wir mit diesem Artikel klären.
Abgrenzung Schwarzarbeit zur Dienst- bzw. Werkleistung
Tätigkeiten, die nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind und die
- von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung (AO) oder Lebenspartnern,
- aus Gefälligkeit,
- im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
- im Wege der Selbsthilfe
erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.
Geringes Entgelt und Angehörige
Schwarzarbeit und Nachbarschaftshilfe
Fazit
Berufsgenossenschaft und Nachbarschaftshilfe
Das bayrische Landessozialgerichthat mit seinem Urteil Az. L 3 U 255/10 festgestellt, das eine Nachbarschaftshilfe unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen kann. Das gilt dann, wenn die Hilfe über eineübliche Gefälligkeit bzw. eine alltägliche Handreichung hinausgeht.
Im besagten Fall hat ein bereits pensionierter Maler seinen Nachbarn beim Hausanstrich geholfen. Während der Arbeit stürtzte er vom Gerüst und verstarb. Das Gericht verurteilte die Berufsgenosschenschaft zur Zahlung einer Witwenrente mit der Begründung, der Mann habe beschäftigungsähnlich gehandelt.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Entgelt
- Gewinn
- Schwarzarbeit
- Unfallversicherung
-
Magazin
- Nachbarschaftshilfe oder gewerbliche Tätigkeit - so urteilt das niedersächsische Finanzgericht
- Eine hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistung ist eine gewerbliche Tätigkeit
- Existenzgründerin macht aus Berufung ihren Beruf
- Gewerbeanmeldung FAQ 14
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Dr. Gudrun Wolf am 13. Juni 2011
Ich denke, das entscheidende Kriterium in diesem Fall war die Gewinnerzielungsabsicht: Für 6,5 Jahre Pflege mit weniger als 15 Wochenstunden eine Doppelhaushälfte erhalten, ist nun wirklich keine Gefälligkeit mehr. Der sozialversicherungsrechtliche Status ist dabei nebensächlich.
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