Wie Ihnen während der Elternzeit als Selbständiger das Geld aus der Tasche gezogen wird

(4 Bewertungen) +4 | -0

Teil 1 von 6 aus der Serie:
Existenzgründung und Elterngeld


Anfang 2007 wurde die Elternzeit und das damit verbundene Elterngeld von der Bundesregierung eingeführt. Mit dieser Leistung soll dem neuen Erdenbürger und den frisch gebackenen Eltern der notwendige Raum für einen guten Start ins gemeinsame Leben gegeben werden. Finanzielle Sorgen der Mütter und Väter gehören, so der Plan, damit der Vergangenheit an. Für Arbeitnehmerinnen ist dieser vorübergehende Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit in der Regel ohne nachhaltige Konsequenzen zu bewerkstelligen. Wie jedoch wirkt sich der Verzicht auf Erwerbstätigkeit bei Selbständigen aus? Dürfen sie ihr Unternehmen weiterführen oder müssen Sie es für den Zeitraum der Elternzeit abmelden. Welche Auswirkungen müssen Unternehmerinnen einkalkulieren, wenn sie die Firma fortführen? Besteht für Selbständige überhaupt ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld?

Was Sie in puncto Elternzeit und Elterngeld bei der Existenzgründung oder Selbständigkeit beachten sollten

Selbständige Unternehmerinnen können sich nicht nur auf die Geburt Ihres Kindes freuen und alle anderen Gedanken von sich weg schieben. Sie müssen sich parallel um das Wohl und den Fortbestand ihrer Firma kümmern. Dass die Regelungen für Elternzeit und Elterngeld hauptsächlich für Arbeitnehmerinnen gedacht sind, erleichtert diesen Zwiespalt für die Unternehmerinnen nicht. Im Gegenteil, der Spagat zwischen dem Wohl der Firma und dem Wohl der eigenen Familie zehrt an der Substanz. Wie die Bundesregierung sich um das Rückgrad der deutschen Wirtschaft, die kleinen und mittleren Unternehmen in punkto Elternzeit und Elterngeld kümmert, wollen wir in dieser Serie beleuchten.

Inhaltlicher Überblick der Serie

Im ersten, zweiten und dritten Teil dieser Serie wollen wir das Mutterschaftsgeld, die Elternzeit und den Anspruch auf Elterngeld bei hauptberuflich Selbständigen näher in Augenschein nehmen. Den vierten Teil widmen wir den nebenberuflich Selbständigen und ihre Ansprüche auf Leistungen. Im abschließenden fünften Teil erläutern wir an Hand von Praxisbeispielen ob und mit welchen Beträgen Sie als Unternehmerin in Elternzeit rechnen können.

Gliederung

Teil 1 - Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld für Selbständige
Teil 2 - Antrag, Einkommen und Auswirkungen des Elterngeldes
Teil 3 - Krankenversicherung und Fördermittel
Teil 4 - nebenberufliche Selbständigkeit und Elterngeld
Teil 5 - Praxisbeispiele zum Elterngeld

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Kommentare

Über den Autor

Interessantes aus den Onlinerechner

  • Elterngeldrechner
  • Aus dem Magazin

    Im Internet Geld verdienen, nur ein Märchen oder doch eine Chance für Jugendliche?

    Heut zu Tage gibt es viele verschiedene Arten Geld zu verdienen. Eine davon, die im Moment sehr ...

    Wie Sie ohne Arbeit viel Geld verdienen können

    Dieser Titel dürfte einige neugierig gemacht haben. Ich sag’s lieber gleich schon mal vorweg: die ...

    Nebenberufliche Existenzgründung - so können Sie mit Smava Geld verdienen

    Muss es immer die hauptberufliche Existenzgründung sein? Einige Menschen würden sich sicher auch d...

    Aus dem Ratgeber

    Geld verdienen ohne Risiko

    Schnell Geld verdienen ohne Risiko!!! Wenn Du sicher reich werden willst, lies bitte diesen Artikel u...

    Aus Elternzeit gründen als Freiberuflerin

    Hallo Zusammen, ich werde im Januar 12 für 1-2 Jahre in Elternzeit gehen. Zur Zeit bin ich Angest...

    Elternzeit

    Hallo, ich befinde mich zur Zeit in dem 2. Jahr der Elternzeit,ich beziehe kein Elterngeld mehr. ...