Wenn die Selbstständigkeit zu scheitern droht: Beratung oder Insolvenz - welcher Weg ist der Richtige?

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Selbstständig zu sein ist für Viele ein Traum, der sich jedoch schnell zum Albtraum entwickeln kann. Gerade als Existenzgründer, der in noch in den Anfängen seiner unternehmerischen Karriere steckt, gilt es, die am häufigsten zu verzeichnenden Fehler zu kennen, und zu versuchen, diese zu vermeiden.

Gelbes Schild Neuanfang oder InsolvenzDie Gründungsidee war gut, die Gründerpersönlichkeit hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Qualifikation geeignet, die Konkurrenzsituation berücksichtigt, der Businessplan überzeugte die Banken, und dennoch ist eine kritische Situation entstanden? So kann sich beispielsweise die Auftragslage anders als erwartet gestalten, und Kunden können mit Zahlungen in Verzug geraten. Sie können in einer solchen Lage unter mehreren Handlungsoptionen wählen. Die erste Option, die Sie in Betracht ziehen sollten, ist dieÜberprüfung Ihres Konzeptes, die zweite ist die Konsultation eines professionellen Beraters, die dritte ist der Insolvenzantrag.

Überprüfung des Konzeptes

Überdenken Sie noch einmal in Ruhe alle Punkte Ihres Businessplans. Ein Businessplan dient nicht nur dazu, um Banken zu überzeugen, sondern ist auch Ihre Basis für konsequentes Controlling. Controlling bedeutet,Ziele zu formulieren sowie zu überprüfen, ob diese Ziele erreicht werden. Ein weiterer Aspekt ­des Controlling ist das Einleiten von Gegenmaßnahmen, wenn erkannt wird, dass Zielvorgaben nicht erfüllt werden. Um effizientes Controlling betreiben zu können, sollte man dafür Sorge tragen, die Planzahlen im Businessplan ständig im Blick zu haben, zu überarbeiten und der aktuellen Markt- und Unternehmenslage anzupassen. Fehlendes oder mangelhaftes Controlling ist eine der Hauptursachen fürUnternehmenskrisen, die zur Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit führen. Die Ergebnisse ihrer Beschäftigung mit Ihrem Businessplan sollten Sie in einer Checkliste festhalten. Ist ein Punkt oder mehrere Punkte auf Ihrer Liste, von denen Sie glauben, dass hier Handlungsbedarf besteht, Sie aber nicht wissen, wie Sie Veränderungen durchführen können, dann sollten Sie einen professionellen Berater konsultieren.

Professionelle Beratung

Es existieren einige Organisationen, die es ich zum Ziel gesetzt haben, Unternehmer in Krisensituation zu begleiten und ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite zu stehen. So zum Beispiel die Organisation "Alt hilf Jung", die ein Zusammenschluss von über 600 ehemaligen Führungskräften ist, die ehrenamtlich arbeiten. Kosten entstehen somit nicht, lediglich Fahrkosten undÜbernachtungskosten und eventuell ein kleines Taschengeld müssen aufgebracht werden.

Weitere Organisationen, die Unternehmer mit ihrem Rat und Fachwissen unterstützen sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD), der Bundesverband Junger Unternehmer der ASU e.V. (BJU) oder die Business Angels. Letztgenannte helfen jungen Unternehmern mit hohem Wachstumspotenzial. Die Mitglieder der Business Angels sind ehemalige Unternehmer und Top-Manager, die sich mit ihrem Kapital an den jungen Unternehmen beteiligen. Dabei geht es ihnen vorrangig nicht um die zu erzielenden Profite, sondern darum, ihrExpertenwissen weiterzugeben und auf diese Weise vielversprechende Projekte zu fördern.

Daneben sind noch die zahlreichen Unternehmensberater zu nennen, die ebenfalls unternehmensspezifische Lösungswege aufzeigen, deren Arbeitseinsatz allerdings auch entsprechende Honorarforderungen bedeutet.

Kommen Sie als Ergebnis der Beratung zu dem Schluss, dass eine Aufrechterhaltung derSelbstständigkeit lediglich ein Aufschub bedeutet, dieInsolvenz jedoch nicht mehr abzuwenden ist, sollten die Konsequenzen gezogen werden.

Insolvenz

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners benannt, der nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Gläubigern nachzukommen. DerInsolvenz zugeordnet werden akute Zahlungsunfähigkeit, absehbare Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) und Überschuldung. Ein Insolvenzantrag kann beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

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Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.