Welche Arten von Lizenzen Sie nutzen können

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Lizenzen lassen sich zum einen danach unterscheiden, wie umfangreich sie vergeben werden, zum anderen aber auch danach, welche Art von Lizenz vergeben wird. Lassen Sie uns dies genauer unter die Lupe nehmen.

Lizenzarten nach Umfang

Beim Umfang geht es darum, inwiefern sich der Lizenznehmer die Nutzung der Marke mit anderen Unternehmen teilen muss. Hierbei lassen sich vier grundsätzliche Formen unterscheiden:

Die ausschließliche Lizenz

Der Lizenzgeber vergibt eine ausschließliche Lizenz und räumt damit dem Lizenznehmer das Recht ein, die Markeals einziger zu nutzen. Selbst der Markeninhaber selbst kann in diesem Fall die Lizenz nicht weiternutzen. Dies ist beispielsweise üblich, wenn der Markeninhaber den Vertrieb seines Produktes nicht (oder nicht mehr) selbst betreiben, aber dennoch weiter an der aufgebauten Marke verdienen möchte.

Die alleinige Lizenz

Bei der alleinigen Lizenz gibt es wie bei der ausschließlichen Lizenz nur einen einzigen Lizenznehmer. Allerdings behält sich der Markeninhaber selbst das Recht vor, seine Marke weiterhin aktiv zu nutzen.

Lizenzarten UmfangDie nicht ausschließliche Lizenz

Die nicht ausschließliche Lizenz umfasst grundsätzlich die Möglichkeit, dass mehrere Lizenznehmer vorhanden sind. Um unser Beispiel mit Mickey Mouse aus dem ersten Serienteil aufzugreifen: Hier gibt es auch nicht nur ein Unternehmen, das Produkte mit einer abgebildeten Mickey Mouse vertreibt, sondern zahlreiche Lizenznehmer, die sich der Marke bedienen.

Unterlizenz

Von einer Unterlizenz spricht man, wenn der Lizenznehmer das Recht hat, selbst Unterlizenzen an weitere Lizenznehmer zu vergeben. Diese Form wird jedoch in der Praxis kaum genutzt, da der Markeninhaber dadurch jedwede Kontrolle darüber verliert, wer eine Lizenz erhält und wer nicht. Wenn der Lizenznehmer mit der Auswahl geeigneter Kandidaten überfordert ist, droht die Marke selbst Schaden zu nehmen.

Lizenzarten nach Art der übertragenen Rechte

Bezüglich der Rechteübertragung lässt sich im Lizenzbereich ebenfalls sehr übersichtlich differenzieren:

Herstellungs- und Vertriebsrechte

Der Lizenznehmer erhält das Recht, das Produkt zu produzieren (Herstellungsrecht) und/oder zu vertreiben (Vertriebsrecht). Hierbei werden meist Rechte wie Patente, Urheberrechte oder Gebrauchs- und Geschmacksmuster zur Nutzung überlassen.

Lizenzarten ArtMarkenlizenz

Der Lizenznehmer darf eine Marke mitnutzen und unter ihr produzieren. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Auftragsuntervergabe durch den Markeninhaber, sondern tatsächlich um eine parallele Nutzung.

Reine Lizenz

Bei der reinen Lizenz ist nur ein einziger Schutzrechtsbereich betroffen, beispielsweise die Überlassung eines Patents zur Nutzung.

Gemischte Lizenz

Im Fall der gemischten Lizenz werden mehrere Schutzrechte miteinander kombiniert und dem Lizenznehmer zur Nutzung überlassen.

Know-how-Lizenzen

Nicht geschützte Betriebsgeheimnisse werden dem Lizenznehmer überlassen. Dieser kann also vom Fachwissen des Markeninhabers profitieren und es für seine eigenen Zwecke nutzen.


Quelle:
Quelle: Lizenzierung von Marken – Formen, Möglichkeiten und Grenzen, Sascha Kirchner (FH Erfurt)

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