Welche Arten von Lizenzen Sie nutzen können
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Teil 2 von 7 aus der Serie:
Lizenzierung von Marken
Lizenzierung von Marken
- Lizenzierung auf dem Vormarsch
- Welche Arten von Lizenzen Sie nutzen können
- Wie eine Markenlizenzierung funktionieren kann
- Markenlizenzierung in der Praxis: So funktionieren gängige Lizenzstrategien
- Wie Sie als Lizenznehmer von der Markenlizenzierung profitieren können
- Chancen und Risiken der Markenlizenzierung für den Markeninhaber
- Markenlizenzierung in der Praxis: Der Lizenzvertrag und die Vergütung
Lizenzen lassen sich zum einen danach unterscheiden, wie umfangreich sie vergeben werden, zum anderen aber auch danach, welche Art von Lizenz vergeben wird. Lassen Sie uns dies genauer unter die Lupe nehmen.
Lizenzarten nach Umfang
Beim Umfang geht es darum, inwiefern sich der Lizenznehmer die Nutzung der Marke mit anderen Unternehmen teilen muss. Hierbei lassen sich vier grundsätzliche Formen unterscheiden:
Die ausschließliche Lizenz
Der Lizenzgeber vergibt eine ausschließliche Lizenz und räumt damit dem Lizenznehmer das Recht ein, die Markeals einziger zu nutzen. Selbst der Markeninhaber selbst kann in diesem Fall die Lizenz nicht weiternutzen. Dies ist beispielsweise üblich, wenn der Markeninhaber den Vertrieb seines Produktes nicht (oder nicht mehr) selbst betreiben, aber dennoch weiter an der aufgebauten Marke verdienen möchte.
Die alleinige Lizenz
Bei der alleinigen Lizenz gibt es wie bei der ausschließlichen Lizenz nur einen einzigen Lizenznehmer. Allerdings behält sich der Markeninhaber selbst das Recht vor, seine Marke weiterhin aktiv zu nutzen.
Die nicht ausschließliche Lizenz
Die nicht ausschließliche Lizenz umfasst grundsätzlich die Möglichkeit, dass mehrere Lizenznehmer vorhanden sind. Um unser Beispiel mit Mickey Mouse aus dem ersten Serienteil aufzugreifen: Hier gibt es auch nicht nur ein Unternehmen, das Produkte mit einer abgebildeten Mickey Mouse vertreibt, sondern zahlreiche Lizenznehmer, die sich der Marke bedienen.
Unterlizenz
Von einer Unterlizenz spricht man, wenn der Lizenznehmer das Recht hat, selbst Unterlizenzen an weitere Lizenznehmer zu vergeben. Diese Form wird jedoch in der Praxis kaum genutzt, da der Markeninhaber dadurch jedwede Kontrolle darüber verliert, wer eine Lizenz erhält und wer nicht. Wenn der Lizenznehmer mit der Auswahl geeigneter Kandidaten überfordert ist, droht die Marke selbst Schaden zu nehmen.
Lizenzarten nach Art der übertragenen Rechte
Bezüglich der Rechteübertragung lässt sich im Lizenzbereich ebenfalls sehr übersichtlich differenzieren:
Herstellungs- und Vertriebsrechte
Der Lizenznehmer erhält das Recht, das Produkt zu produzieren (Herstellungsrecht) und/oder zu vertreiben (Vertriebsrecht). Hierbei werden meist Rechte wie Patente, Urheberrechte oder Gebrauchs- und Geschmacksmuster zur Nutzung überlassen.
Markenlizenz
Der Lizenznehmer darf eine Marke mitnutzen und unter ihr produzieren. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Auftragsuntervergabe durch den Markeninhaber, sondern tatsächlich um eine parallele Nutzung.
Reine Lizenz
Bei der reinen Lizenz ist nur ein einziger Schutzrechtsbereich betroffen, beispielsweise die Überlassung eines Patents zur Nutzung.
Gemischte Lizenz
Im Fall der gemischten Lizenz werden mehrere Schutzrechte miteinander kombiniert und dem Lizenznehmer zur Nutzung überlassen.
Know-how-Lizenzen
Nicht geschützte Betriebsgeheimnisse werden dem Lizenznehmer überlassen. Dieser kann also vom Fachwissen des Markeninhabers profitieren und es für seine eigenen Zwecke nutzen.
Quelle:
Quelle: Lizenzierung von Marken – Formen, Möglichkeiten und Grenzen, Sascha Kirchner (FH Erfurt)Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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