Was muss ein Existenzgründer bei einem zusätzlichen Minijob bzw. einem 400 EUR Job beachten? FAQ 17
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Starten Gründer ihre Selbständigkeit nebenberuflich (bis zu 18 Stunden / Woche), sind verschiedene Konstellationen vorstellbar. Was der Gründer hinsichtlich der Krankenversicherung beachten muss, wird im folgenden Beitrag erläutert.
Hauptberuf und nebenberuflich Freiberufler
Fall: Der Existenzgründer ist im Hauptberuf Angestellter und will sich nebenberuflich als Freiberufler selbständig machen.
Der Gründer muss auf das Einkommen aus seiner freiberuflichenNebentätigkeit keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt solange, wie das Arbeitnehmerverhältnis wirtschaftlich übergeordnet ist und der zeitliche Aufwand unter 18 Stunden / Woche bleibt.
Hauptberuf und Nebengewerbe
Fall: Der Existenzgründer arbeitet hauptberuflich als angestellter Handwerker und will ein Nebengewerbe gründen.
Der Gründer muss auf das Einkommen aus seinem Nebengewerbe keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt solange, wie das Arbeitnehmerverhältnis wirtschaftlich übergeordnet ist.
Hauptberuf und Minijob und nebenberuflich Freiberufler
Fall: Der Existenzgründer ist im Hauptberuf Angestellter, führt nach Feierabend einen Minijob aus. Außerdem will sich nebenberuflich als Freiberufler selbständig machen.
Die IKK teilte uns bei unserer Recherche mit, dass der Minijob und die nebenberufliche Selbständigkeit nicht zusammengerechnet werden. Alle Tätigkeiten werden einzeln beurteilt. Solange die Arbeitnehmertätigkeit den Lebensunterhalt sichert und wirtschaftlich überwiegt, muss der Gründer auf nebenberufliche Selbständigkeit keine Krankenversicherungsbeiträge zahlten.
400,- EUR Job und Nebengewerbe
Fall: Der Existenzgründer arbeitet in einem Minijob. Parallel dazu baut er sich eine nebenberufliche Selbständigkeit auf.
Wenn der Gründer keinen Anspruch auf ALG 1 oder ALG 2 hat und auch keine Familienversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er sich freiwillig selbst versichern.
Hinweis: Für alle Konstellationen gilt gleichermaßen, dass der Gründer verpflichtet ist, seiner Krankenkasse die nebenberufliche Selbständigkeit anzeigen.
Quelle:
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- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
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