Was kann als Marke oder Zeichen eingetragen werden?

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Das Markenrecht ist alles andere als einfach, denn längst nicht alles kann als Marke oder Zeichen eingetragen werden. Deshalb sollten sich künftige Markenrechtsinhaber bereits vor der Anmeldung einer Marke informieren, welche Möglichkeiten es gibt und welche nicht. Es gelten generelle Mindestanforderungen, die Marken oder Zeichen erfüllen müssen, um als solche schützenswert zu sein.

Zeichen müssen Hinweise auf Unternehmen zulassen

Soll ein Zeichen eingetragen werden, so darf es nicht das Produkt an sich beschreiben, sondern aufgrund des Zeichens muss erkannt werden, dass das Produkt von einem bestimmten Unternehmen kommt. Ein Zeichen sollte stets so aufbereitet sein, dass es einen Hinweis auf die Herkunft des Produkts bietet. Während das Zeichen Baum für Holz kein schützenswertes Zeichen ist, gilt das Gegenteil für das Zeichen „Bäumler“. Denn letztere Variante zeigt, dass dieses Holz von „Bäumler“ kommt und nicht einfach von einem Baum stammt. Das Zeichen Baum dagegen sagt nichts darüber aus, welches Unternehmen das Holz geliefert hat.

Ein Zeichen muss stets eine gewisse Unterscheidungskraft haben, wie es im juristischen Sinne heißt. Denn nur dann kann es eindeutig einem Unternehmen zugeordnet werden.

Beschreibungen von Waren nicht als Zeichen nutzbar

Beschreibende Worte für ein Produkt oder eine Dienstleistung können ebenfalls nicht als Zeichen eingetragen werden. So etwa die Farben rot oder blau, mit denen Eigenschaften eines Produktes beschrieben werden. Sie müssen allen anderen Unternehmen ebenfalls zur Verfügung stehen, um ihre Produkte zu beschreiben.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Denn sind die beschreibenden Worte in einem Logo grafisch verarbeitet worden, so ist eine Wort-/Bildmarke entstanden, die wiederum eintragungsfähig ist. Dafür bedarf es jedoch mehr als einer anderen Schriftart und Schattierung, in das Logo müssen schon einige weitere grafische Bestandteile integriert werden. Wird eine Wort-/Bildmarke eingetragen, so kann der Schutz auch für das enthaltene Wort gelten. Am besten ist es,  einen Check durchzuführen, um sicherzugehen, dass keine Ablehnung erfolgt.

Quelle:
Lübeckonline

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