Was kann als Marke oder Zeichen eingetragen werden?
(1 Bewertungen)
Das Markenrecht ist alles andere als einfach, denn längst nicht alles kann als Marke oder Zeichen eingetragen werden. Deshalb sollten sich künftige Markenrechtsinhaber bereits vor der Anmeldung einer Marke informieren, welche Möglichkeiten es gibt und welche nicht. Es gelten generelle Mindestanforderungen, die Marken oder Zeichen erfüllen müssen, um als solche schützenswert zu sein.
Zeichen müssen Hinweise auf Unternehmen zulassen
Soll ein Zeichen eingetragen werden, so darf es nicht das Produkt an sich beschreiben, sondern aufgrund des Zeichens muss erkannt werden, dass das Produkt von einem bestimmten Unternehmen kommt. Ein Zeichen sollte stets so aufbereitet sein, dass es einen Hinweis auf die Herkunft des Produkts bietet. Während das Zeichen Baum für Holz kein schützenswertes Zeichen ist, gilt das Gegenteil für das Zeichen „Bäumler“. Denn letztere Variante zeigt, dass dieses Holz von „Bäumler“ kommt und nicht einfach von einem Baum stammt. Das Zeichen Baum dagegen sagt nichts darüber aus, welches Unternehmen das Holz geliefert hat.
Ein Zeichen muss stets eine gewisse Unterscheidungskraft haben, wie es im juristischen Sinne heißt. Denn nur dann kann es eindeutig einem Unternehmen zugeordnet werden.
Beschreibungen von Waren nicht als Zeichen nutzbar
Beschreibende Worte für ein Produkt oder eine Dienstleistung können ebenfalls nicht als Zeichen eingetragen werden. So etwa die Farben rot oder blau, mit denen Eigenschaften eines Produktes beschrieben werden. Sie müssen allen anderen Unternehmen ebenfalls zur Verfügung stehen, um ihre Produkte zu beschreiben.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Denn sind die beschreibenden Worte in einem Logo grafisch verarbeitet worden, so ist eine Wort-/Bildmarke entstanden, die wiederum eintragungsfähig ist. Dafür bedarf es jedoch mehr als einer anderen Schriftart und Schattierung, in das Logo müssen schon einige weitere grafische Bestandteile integriert werden. Wird eine Wort-/Bildmarke eingetragen, so kann der Schutz auch für das enthaltene Wort gelten. Am besten ist es, einen Check durchzuführen, um sicherzugehen, dass keine Ablehnung erfolgt.
Quelle:
LübeckonlineBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de