Was ist der Unterschied zwischen einem Konkurs und einer Insolvenz?
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In der letzten Zeit sind die Wörter Insolvenz und Konkurs immer wieder in den Schlagzeilen zu lesen. Aber was genau ist der Unterschied zwischen einem Konkurs und einer Insolvenz? Im Grunde ist Insolvenz ein neuerer Name für Konkurs, und trotzdem gibt es Unterschiede. Vereinfacht ausgedrückt könnte man sagen: Bei einer Insolvenz verliert man alles, ist aber nach sechs Jahren wieder schuldenfrei; bei einem Konkurs verliert man ebenfalls alles, aber die Schulden bleiben.
Was genau ist ein Konkurs?
Es beginnt meist mit unbezahlten Rechnungen. Löhne und Gehälter können nicht mehr bezahlt werden, und so kommt es meist schnell zu einem finanziellen Desaster. Wenn das der Fall ist, dann steht eine Firma oder ein Unternehmen vor dem Konkurs. Als Konkurs bezeichnet man die Zahlungsunfähigkeit eines Betriebes oder Unternehmens. Jeder Konkurs zieht auch immer ein Verfahren vor dem Amtsgericht nach sich, bei dem alle Gläubiger der Firma einen Anteil des gesamten noch verbliebenen Vermögens des Schuldners bekommen, nämlich aus der so genannten Konkursmasse.
Wenn der Richter dann letztendlich den Konkurs ausspricht, erst dann wird die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Firma auch offiziell anerkannt. Die betroffene Firma hat aber dann immer noch die Möglichkeit, eine sogenannte Nachlassstundung zu beantragen oder auch einen Konkursaufschub einleiten zu lassen, denn nur auf diese Weise kann eventuell noch das Schlimmste abgewendet werden.
Was ist eine Insolvenz?
Auch eine Insolvenz ist im Grunde genommen ein Konkurs. Auch in diesem Fall liegt eine Zahlungsunfähigkeit einer Firma vor. Ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ein Unternehmen nicht mehr die ausstehenden Rechnungen oder Löhne der Angestellten bezahlen kann, dann wird ein Insolvenzverfahren beantragt und anschließend eingeleitet. Das Gericht stellt der betroffenen Firma einen Insolvenzverwalter zur Seite, der die Firma dann leitet und die noch offenen Geschäfte abwickelt. Im Unterschied zu einem Konkurs ist die Firma sechs Jahre nach einer Regelinsolvenz wieder schuldenfrei.
Insolvenz auch bei Privatpersonen
Nicht nur Firmen oder Unternehmen können vor dem Amtsgericht eine Insolvenz beantragen; auch Privatpersonen können eine sogenannte Einzelinsolvenz beantragen. Dieses Verfahren ist bei Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer völlig überschuldet haben, oft der einzige Weg. Ähnlich wie bei einer Regelinsolvenz ist auch der private Schuldner nach sieben Jahren von seinen Schulden befreit.
Quelle:
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