Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben? FAQ 23
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Mit dem zweiten Teil unserer Reihe, wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss, gehen wir auf die Einkommensteuer ein.
Teil 1: Wann muss ich eine Umsatzsteuererklarung abgeben FAQ 20
Wer ist überhaupt einkommensteuerpflichtig?
Ob der Unternehmer einkommensteuerpflichtig ist, erfährt er im§ 2 EStG
(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,
Somit müssen alle Unternehmer, die Einkünfte bspw. aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft haben, eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Einkommensteuererklärung Abgabefristen
Die Einkommensteuererklärung ist gem. § 149 (2) AO bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Wird die Erklärung von einem Steuerberater o.ä. im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist gem. § 109 AO bis zum 31.09. des Folgejahres. In Einzelfällen kann auf Antrag die Frist bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres verlängert werden.
Einkommensteuervorauszahlungen
Das Finanzamt kann Vorauszahlungen für die Einkommensteuer durch einen Vorauszahlungsbescheid festsetzen. Grundsätzlich bemisst sich diese Vorauszahlung nach dem der Einkommensteuer der letzten Veranlagung.
Welche Grenzen bestehen bei der Einkommensteuervorauszahlung?
Die Grenzen, ab wann eine Einkommensteuervorauszahlung geleistet werden muss, sind im § 37 (5) EStG geregelt.
Demnach sind Vorauszahlungen nur zu leisten, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 400,- EUR und für einen Vorauszahlungszeitpunkt mindestens 100,- EUR betragen
Zu welchen Terminen muss die Einkommensteuervorauszahlung geleistet werden?
Die einzelnen Zahlungstermine sind ebenfalls im § 37 (1) EStG geregelt:
(1) Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahres begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.
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Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Gewerbebetrieb
- Einkommensteuererklärung
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkommensteuer
- Einkünfte
-
Magazin
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