Telefon, Handy und Internet

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Die Zahlungen eines Unternehmens für Telefon, Mobilfunk oder Onlinezugang stellen regelmäßig Betriebsausgaben dar. Dabei ist jedoch zu prüfen, ob eine private Nutzung vom Unternehmer oder seinen Angestellten vorliegt. Um diesen privaten Nutzungsanteil zu berücksichtigen, wird in der Regel am Jahresende eine Korrektur durchgeführt. Diese Korrektur kann beispielsweise durch einen Nachweis der Telefonrechnung (Einzelverbindungsnachweis) plausibilisiert wären. Da diese Methode jedoch recht zeitaufwändig ist, kann sich der Unternehmer einer pauschalen Methode bedienen und beispielsweise 30% der gesamten Telefonkosten als Privatanteil erfassen. Wahlweise können auch monatlich 30,- EUR korrigiert werden.

Von den Internetgebühren sind jedoch die Kosten für die Erstellung einer Internetpräsenz abzugrenzen.

Weiterführender Beitrag zur Privatnutzung von Telefon, Handy und Internet.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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