Stipendium für Existenzgründer
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Existenzgründer, die einen akademischen Hintergrund besitzen, können u.U. mit dem Förderprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Exist-Gründerstipendium in ihre Selbständigkeit starten. Angesprochen sollten sich Wissenschaftler, Hochschulabsolventen und Studenten. Unter Gründerstipendium finden Sie die ausführliche Beschreibung.
Zahlreiche Geschäftsideen entstehen im kreativen Klima der Hochschulen. Um möglichst vielen dieser Ideen zur Umsetzung zu verhelfen, gibt es den fachlichen Beistand von Gründernetzwerken – und die finanzielle Unterstützung des "Exist-Gründerstipendiums".
Das Förderprogramm
Das Exist-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, das gründungswillige Wissenschaftler, Hochschulabsolventen und Studenten unterstützt. Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben im Bereich Technologie oder Wissen, die wirtschaftlich erfolgsversprechend sind.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Bewerben können sich Wissenschaftler aus Hochschulen und nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen sowie Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter bis zu fünf Jahre nach Verlassen der Einrichtung. Aber auch Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, können von der Förderung profitieren. Es ist möglich, sich zu Gründerteams von bis zu drei Personen zusammenzuschließen.
Der Antrag für ein Exist-Stipendium kann nur von der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung gestellt werden. Diese muss bestimmte Kriterien erfüllen: Sie muss in ein Gründernetzwerk eingebunden sein, dem Gründer einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und bereit sein, seine Fördermittel zu verwalten. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Gründung noch nicht erfolgt ist und der Stipendiat neben seinem Gründungsvorhaben keiner anderen Tätigkeit nachgeht, die fünf Stunden pro Woche übersteigt.
Willkommene Finanzspritze
Die Förderung wird für maximal ein Jahr gewährt und richtet sich in ihrer Höhe nach dem Status des Gründers: Studenten erhalten 800,- EUR pro Monat, Hochschulabsolventen 2.000,- EUR und Promovierte 2.500,- EUR. Hinzu kommt ggf. ein Kinderzuschlag von 100,- EUR pro Monat und Kind. Gefördert werden zudem Sachausgaben von bis zu 10.000,- EUR (bei Teams maximal 17.000,- EUR) sowie Gründerberatungen im Wert von bis zu 5.000,- EUR.
Fazit: Das Exist-Gründerstipendium ermöglicht jungen Akademikern, die oft keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur haben, den wirtschaftlich abgesicherten Start in die Selbstständigkeit – und zwar zu großzügigen Konditionen. Durch die Anbindung an die betreuende Hochschule und das Gründernetzwerk erhalten die Stipendiaten zudem eine Rückendeckung, die gerade in der Anfangsphase von großem Wert sein kann.
Quelle:
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-
Lexikon
- Gründungszuschuss
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.