So gehen Sie mit Lieferverzug um

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Lieferverzug ist eines der größten Probleme unserer Zeit. Nicht nur Sie selbst müssen sich dem Kunden gegenüber erklären, können Sie einen Liefertermin nicht einhalten. Auch Ihre Lieferanten können aus den unterschiedlichsten Gründen nicht pünktlich liefern. Dann sollten Sie aber die wichtigsten rechtlichen Grundlagen kennen.

Nachfrist ist Pflicht

Sie müssen Ihrem Lieferanten grundsätzlich die Chance geben, die Ware noch nachzuliefern. Hierfür können Sie eine Nachfrist setzen. Diese muss laut BGB angemessen sein, was im § 281 geregelt wird. Was genau angemessen allerdings bedeutet, wird nirgends erwähnt.

Als Faustregel können Sie eine Nachfrist danach ausrichten, welches Ziel Sie mit den geschuldeten Lieferungen verfolgten. Üblich sind bei unverderblichen Waren bis zu zwei Wochen, sofern ein entsprechender dringender Auftrag vorliegt, können Sie die Nachfrist aber auch kürzer festlegen.

Sehr kurze Nachfristen

Natürlich kann es Ihnen auch einmal passieren, dass Sie die Waren sehr dringend benötigen. Haben Sie vielleicht schon ein Alternativangebot im Auge, können Sie eine kurze Nachfrist setzen. Jedoch muss der Lieferant in der Lage sein, binnen dieser Frist auch zu liefern. Sie müssen die Nachfrist somit rechtfertigen können.

Auch ist es sinnvoll, Ihren Lieferanten darauf hinzuweisen, dass Sie die Lieferung aus Kostengründen oder wegen bestehender Aufträge sehr dringend benötigen. Eine solche Angabe ist sogar zwingend erforderlich, soll eine Nachfrist von gerade einmal ein oder zwei Tagen gesetzt werden. Informieren Sie den Lieferanten, so dass er ausreichend Zeit hat, die Lieferung an Sie zu versenden.

Quelle:
in Anlehnung an: Newsletter Verkauf & Vertrieb inside 28.06.2010

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