So finden Sie einen rechtssicheren Firmennamen

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Der Firmenname eines Unternehmens ist zugleich auch das Aushängeschild eines Unternehmens. Es ist das erste, was Kunden und Geschäftspartnern ins Auge sticht und sollte professionell und souverän wirken. Gleichzeitig ist die Firma auch der Name, unter dem das Unternehmen seine Geschäfte führt, unterschreibt und klagen oder verklagt werden kann. Es ist dementsprechend wichtig, dass man damit nicht gegen geltendes Recht verstößt. Worauf zu achten ist, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Anforderungen für die Firma

Es werden verschiedene Anforderungen an die Firma gestellt. Dazu gehören beispielsweise die Firmenwahrheit, -beständigkeit und -klarheit. So darf beispielsweise in der Firma keine Angabe gemacht werden, die auf eine andere Art von Unternehmen schließen lässt. Zudem muss klar werden, wer der Inhaber des Unternehmens ist. Zusätzlich muss in der Firma in den meisten Fällen die Rechtsform des Unternehmens angegeben werden (z. B. e. K., GmbH, OHG). Derselbe Firmenname darf im Handelsregister nicht bereits eingetragen sein.

Die Firmenarten

Personenfirma

Die Personenfirma besteht aus den Namen der Unternehmensgründer. Es ist nicht zwingend erforderlich, auch den Vornamen anzugeben. Allerdings kann dies sinnvoll sein, um sich deutlich von anderen Firmen abzugrenzen.

Sachfirma

Die Sachfirma enthält das Tätigkeitsgebiet des Unternehmens. Hier ist ganz besonders der Grundsatz der Firmenwahrheit zu beachten. Man kann die Firma mithilfe der Marktstufe bezeichnen (z. B. Schuhhersteller, Lebensmittel-Großhandel). Wenn der Name eine gewisse Größe suggeriert, so muss diese auch objektiv gegeben sein (z. B. Schuhzentrale, Lebensmittelkontor). Wenn auf eine bestimmte Spezialisierung hingewiesen wird, muss diese auch der Ausbildung des Personals entsprechen (z. B. Zoofachhandel, Elektrofachgeschäft). Als „Institut“ oder „Akademie“ darf man sich zwar bezeichnen, aber nur dann, wenn nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden gearbeitet wird. Ortsangaben in der Firma sind nur dann zulässig, wenn auch wirklich ein Bezug zu diesem Gebiet besteht. Wenn „Europa“ in der Firma vorkommt, muss das Unternehmen auch europaweit tätig sein.

Fantasiefirma

Bei der Fantasiefirma wird ein beliebiger Ausdruck als Firma verwendet, das aus lateinischen Buchstaben bestehen muss. Es dürfen auch folgende Zeichen verwendet werden: „“ () ., &+
Ob das @-Zeichen verwendet werden darf, ist umstritten und sollte daher vermieden werden.

Mischfirma

Die Mischfirma kann Elemente einer Personen-, Fantasie- oder Sachfirma enthalten. Es gelten dieselben Vorschriften wie für die anderen Firmenarten.

Marken- und Namensrecht

Eine neue Firma darf das Namensrecht eines bestehenden Unternehmens nicht verletzen, indem es dieselbe Bezeichnung verwendet. Dies gilt insbesondere dann, wenn das neue Unternehmen in derselben Branche tätig ist wie das gleichnamige Unternehmen. Wen ein Name als Wortmarke eingetragen wurde, darf dieser ebenfalls nicht mehr von neuen Unternehmen benutzt werden. Die Rechtsvorschriften hierzu finden sich im UWG, HGB, Markengesetz und im BGB.

Überprüfung der Rechtsmäßigkeit

Vor der Eintragung ins Handelsregister überprüft das Amtsgericht, ob die Firma frei ist von Rechten Dritter. Im Zweifelsfalle werden die Gutachter der IHK zu Rate gezogen. Wenn Sie vor der Gründung überprüfen möchten, ob Ihr Name bereits vergeben ist, können Sie unterhttp://www.handelsregister.de die bestehenden Handelsregister-Eintragungen durchsuchen oder beim Deutschen Patent- und Markenamt unter http://www.dpma.de die eingetragenen Marken nach ihrem gewählten Namen durchforsten.

Rechtsfolgen einer nicht rechtskonformen Firma

Wenn das Namens- oder Markenrecht eines anderen Unternehmens verletzt wird, so hat dieses einen Anspruch auf Unterlassung. Dies bedeutet, dass das neue Unternehmen unter der gewählten Firma nicht firmieren darf. Dafür ist übrigens kein Verschulden erforderlich, da der Firmeninhaber vor der Eintragung verpflichtet ist, zu überprüfen, ob der Name bereits vergeben ist. In bestimmten Fällen ist das geschädigte Unternehmen sogar berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

Schon allein aus diesen Gründen ist es wichtig, auf einen einzigartigen Firmennamen zu achten. Gleichzeitig spielt es aber natürlich auch dahingehend eine Rolle, dass man sich durch die Firma eigentlich von anderen Unternehmen abheben möchte statt diese nachzuahmen.

Quelle:
Starting Up Sep/Okt/Nov 09, S. 56/57

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