So bewerten die Banken Sicherheiten
(3 Bewertungen)
Wollen Sie einen Kredit aufnehmen, müssen Sie in aller RegelSicherheiten vorweisen können. Dabei gibt es jedoch keinerlei gesetzliche Vorschriften, in welcher Höhe die Banken eine Sicherheit bewerten, lediglich Richtwerte sind vorhanden. Sie können also die Sicherheit mit etwas Verhandlungsgeschick höher bewerten lassen. Wie hoch die übliche Bewertung der Banken ausfällt, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Die banküblichen Sicherheiten und Wertpapiere
Als bankübliche Sicherheiten gelten Immobilien, wie Grundstücke und Häuser, aber auch Bankguthaben und Lebensversicherungen. Sie werden mit 60 bis 80 Prozent bei den Immobilien und mit 100 Prozent des Nennwertes bei den Guthaben bewertet. Lebensversicherungen werden zwar ebenfalls zu 100 Prozent des Rückkaufswertes bewertet, allerdings müssen die Kapitalertragssteuern hiervon noch abgezogen werden.
Bei den Wertpapieren sieht es schon anders aus. Mit 80 Prozent des Nennwertes werden Bundesschatzbriefe bewertet. Schuldverschreibungen öffentlicher Stellen und Zertifikate von offenen Immobilienfonds werden ebenfalls mit 80 Prozent des jeweiligen Kurswertes bewertet. Bei Schuldverschreibungen anderer Stellen variieren die Bewertungszahlen zwischen 60 und 80 Prozent, bei Aktienfonds werden 60 Prozent des Kurswertes, bei Aktien selbst nur 50 bis 60 Prozent des Kurswertes angerechnet. Mit 70 Prozent des Rücknahmepreises werden Rentenfonds und mit dem gleichen Prozentsatz des Metallwertes werden Edelmetalle bewertet.
Bewertung von Bürgschaften und Ausstattungen
Bürgschaften werden zu 100 Prozent angerechnet, sofern sie von einer Bürgschaftsbank stammen. Von fremden Dritten und dem Ehepartner wird eine Bürgschaft unterschiedlich angerechnet, hier kommt es auf die Bonität des Bürgen an. Die Maschinen, sowie die geschäftliche Ausstattung kann als Sicherheit dienen, wird jedoch meist nur mit 30 bis 50 Prozent des aktuellen Zeitwertes angerechnet, für Autos sind immerhin 60 Prozent des Zeitwertes die Grundlage.
Forderungen und die Bewertung
Auch Forderungen können als Sicherheit an die Bank abgetreten werden. Richten sich diese gegen die öffentliche Hand, werden 90 Prozent des geschuldeten Betrages angerechnet, bei sonstigen Kunden sind es nur 20 bis 80 Prozent. Bei Forderungen gegenüber dem Finanzamt werden sogar 100 Prozent angerechnet.
Hinzu kommen das Warenlager als Sicherheit, was jedoch nur zwischen 10 und 50 Prozent des Einstandspreises berücksichtigt wird, sowie die Ladeneinrichtung, die wiederum 10 bis 40 Prozent des Zeitwertes bringt.
Quelle:
GründerZeiten Nr. 27, April 2009, S. 2Artikel verfolgen
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