Risiken und Versicherungen beim Importgeschäft

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Neben allen Vorkehrungen zur sicheren, zuverlässigen und unproblematischen Abwicklung des Importgeschäfts sollten Unternehmer, welche Waren aus dem asiatischen Ausland beziehen, immer die mit derartigen Geschäften zusammenhängenden Risiken bedenken und beachten. Jedes Land hat seine eigenen spezifischen kulturellen und politischen Eigenarten. Die Tatsache, dass in Deutschland der Frieden nahezu selbstverständlich geworden ist, heißt bei weitem nicht, dass dies in der ganzen Welt so sein muss. Der Importierende Unternehmer sollte sich stets der Gefahr durch kriegerische Auseinandersetzungen, Boykotten, Revolutionen sowie Bürgeraufständen bewusst sein und seine Aktivitäten mit asiatischen Geschäftspartnern entsprechend vorbereiten, durchführen und auch absichern. Nur auf diese Weise können größere finanzielle Verluste ausgeglichen oder vermieden werden. Neben diesen politischen Risiken sollten allerdings auch kaufmännische Risiken beachtet und gewertet werden.

Das Beschaffungsrisiko

Das Beschaffungsrisiko kann aus folgenden Einzelrisiken bestehen:

Wird die bestellte Anzahl auch geliefert?
Wird zum richtigen Zeitpunkt geliefert?
Wird die zugesicherte Qualität geliefert?
Kann der vereinbarte Preis zum Lieferzeitpunkt noch eingehalten werden?

Das Qualitätsrisiko, das Mengenrisiko und das Lieferzeitpunktrisiko kann durch eine sorgfältige Auswahl des ausländischen Vertragspartners verringert werden. Nicht selten ist für diese Sicherheit ein etwas höherer Preis zu zahlen, was es jedoch dem importierenden Unternehmen Wert sein sollte. Eine Unterstützung bei der Auswahl des ausländischen Geschäftspartners erhält der Importeur durch die Außenhandelskammern (AHK) oder durch die von uns bereits vorgestellten Verbände und Internetseiten.

Das Produkthaftungsrisiko

Derartige Risiken entstehen in der Regel durch fehlerhafte Produktion oder Bearbeitung der zu importierenden Waren im Herstellerland. In den meisten Fällen muss der Unternehmer also der Importeur nachweisen, dass die zu importierende Ware fehlerfrei war. Dieser Nachweis ist im allgemeinen sehr aufwändig und teuer und führt nicht selten zu einem Rechtsstreit zwischen Käufer und Verkäufer. Daher sollte der Importunternehmer vor Order seiner Produkte die Produkthaftung und das damit verbundene Risiko überprüfen, einschätzen und gegebenenfalls absichern. Die Absicherung kann beispielsweise durch eine Produkthaftpflichtversicherung herbeigeführt werden. Es sollte stets daran gedacht werden, dass eine Produkthaftung nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere mündliche oder schriftliche Nebenabreden ausgeschlossen werden kann.

Das Zahlungsrisiko

Dieses Risiko setzt sich zum Einen aus dem Vorauszahlungsrisiko und zum Anderen aus dem Anzahlungsrisiko zusammen. Dabei verliert der Importeur, also der zahlende Unternehmer, bereits geleistete Anzahlung oder Vorauszahlung ohne dafür die bestellten Waren und Produkte zu erhalten.

Senkung und Minimierung der Risiken durch Versicherungen

Versicherungen können in nahezu allen Fällen zur Risikominimierung abgeschlossen und eingesetzt werden. Importeure müssen allerdings die dadurch entstehenden Kosten in die Produktkalkulation einbeziehen, um beim Verkauf der importierten Produkte keine Verlustgeschäfte zu erleiden. Daher empfiehlt es sich bei der Auswahl der abzuschließenden Versicherungen auch den Kostenfaktor nicht zu vergessen.

Die Transportversicherung – eine der wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen

Gerade die extremen und daher riskoreichsten Situationen des Transportgeschäfts sind in der Regel nicht durch die Versicherungen des Spediteurs abgesichert, so dass der Importeur eine eigene, zusätzliche Warentransportversicherung abschließen sollte. Die über den Versicherungsschutz des Spediteurs hinausgehende Absicherung sollte Ereignisse wie Kriege, Streiks, Unruhen oder die Beschlagnahmung der Waren absichern. Die Höhe der zusätzlichen Warentransportversicherung hängt vielmehr von der Versicherungssumme der Transportversicherung des Spediteurs ab, was ein weiterer Grund für den Importeur ist, Speditionsunternehmen genau unter die Lupe zu nehmen und sich nicht von Billigangeboten blenden zu lassen. Dazu sind auch die vertraglichen Vereinbarungen genau zu lesen und danach die Lage hinsichtlich der Transportversicherung zu beurteilen.

Informationen und Einzelheiten zu den Transportversicherungen und den Modalitäten dieser äußerst wichtigen Schadensbegrenzungsvorkehrung kann der Unternehmer bei der Industrie- und Handelskammer ( IHK), den Außenhandelskammern (AHK) sowie den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV,www.gdv.de) erhalten.

Die Höhe der Versicherung richtet sich insbesondere nach der Art der zu versichernden Waren und der bisherigen Versicherungsinanspruchnahme durch den Importeur. So müssen beispielsweise zerbrechliche Produkte weitaus teurer bezahlt werden als unzerbrechliche Waren.

Im Schadensfall oder auch bei einem Schadensverdacht sollte sich der Unternehmer sofort an seine Versicherung wenden. Sofern es sich um ein seriöses Versicherungsunternehmen handelt, werden die zu regulierenden Transportschäden unverzüglich und durch begleitende sowie beratende Unterstützung reguliert.

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